Allgemeine Projektförderung

18. November 2022
News

Antragsfrist: 31.01.2023 │ Online-Beratung am 07.12.22 + 11.01.23

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes fördert große, innovative Projekte im internationalen Kontext. Die Förderung ist nicht auf ein bestimmtes Thema oder eine bestimmte Sparte festgelegt.

Kulturschaffende können zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Rechtsform ist unerheblich (z.B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft)

  • keine Projekte, von Einzelpersonen oder nicht organisatorisch gefestigte Zusammenschlüsse einzelner Personen

  • Institutionen im In- und Ausland

 

Was wird gefördert?

  • alle nicht-kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens

  • künstlerische Produktionen für Themenbereiche in der Zuständigkeit des Bundes für die Förderung von Kunst und Kultur mit besonderer Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs

  • Schwerpunkt: innovative Programme und Projekte im internationalen Kontext

 

Wie wird gefördert?

  • Antragssumme mindestens 50.000 Euro

  • Anteilfinanzierung, Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20%

  • keine institutionelle Förderung

 

Antragstellung und Beratung?

 

weitere Informationen

allgemeine Förderrichtlinie

FAQ's

 

Quelle: Kulturstiftung des Bundes / wu