Allgemeine Projektförderung
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes fördert große, innovative Projekte im internationalen Kontext. Die Förderung ist nicht auf ein bestimmtes Thema oder eine bestimmte Sparte festgelegt.
Kulturschaffende können zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Wer ist antragsberechtigt?
Rechtsform ist unerheblich (z.B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft)
keine Projekte, von Einzelpersonen oder nicht organisatorisch gefestigte Zusammenschlüsse einzelner Personen
Institutionen im In- und Ausland
Was wird gefördert?
alle nicht-kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens
künstlerische Produktionen für Themenbereiche in der Zuständigkeit des Bundes für die Förderung von Kunst und Kultur mit besonderer Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs
Schwerpunkt: innovative Programme und Projekte im internationalen Kontext
Wie wird gefördert?
Antragssumme mindestens 50.000 Euro
Anteilfinanzierung, Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20%
keine institutionelle Förderung
Antragstellung und Beratung?
Antragsfrist: 31. Januar 2023
ausschließlich online über das entsprechende Formular
Online-Beratungstermine am 07.12.22 und am 11.01.23, Anmeldung unter onlineberatung-ap@kulturstiftung-bund.de
Quelle: Kulturstiftung des Bundes / wu