Aufholpaket Kulturelle Bildung

28. September 2021
Förderung Corona-Update

im Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ (KJP)

Mit Musik, Kunst, Theater, Literatur, Medien, Spielkultur, Zirkus und Tanz für Kinder und Jugendliche Freizeit und Ferien gestalten!

Gemeinsam mit ihren Mitgliedern fördert die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) Projekte, die Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen, Freude bringen und kulturelle Teilhabe und Engagement unterstützen. Diese Förderung wird durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ der Bundesregierung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes ermöglicht. 

 

Die Projekte können sich bspw. folgenden Schwerpunkten zuordnen: Frühe Bildung; Sozialraumorientierte und mobile Angebote; Inklusion und Diversität; Gesellschaft und Partizipation; Ehrenamtliches Engagement.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Einrichtungen von als gemeinnützig anerkannten Trägern (Vereine, Stiftungen, gGmbH etc.),

  • Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft mit Ausnahme des Bundes und der Länder (Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände, Kirchengemeinden etc.).

 

Welche Projekte sind förderfähig?

  • Gefördert werden Projekte der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit im Zeitraum vom 25. August bis zum 31. Dezember 2021. Eine Ausschreibung für das Jahr 2022 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

  • Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre.

  • Die Projekte müssen sich der Kulturellen Bildung zuordnen lassen. 

 

Welche Ausgaben sind förderfähig? 

  • Honorare für Hilfs- und Fachkräfte,

  • Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer*innen sowie Raummieten,

  • Fahrtkosten der Teilnehmer*innen (bis zur Höhe des Bundesreisekostengesetzes) und

  • Material, das für das Programm benötigt wird.

 

Förderhöhe?

In einem Antrag können mehrere Aktivitäten zu einem Projekt zusammengefasst werden. Die Förderung erfolgt als „Kursaktivität“ auf Grundlage fester Beträge je Aktivität:

  • 40 EUR je Tag und Teilnehmer*in,

  • zusätzlich: 305 EUR je Tag und Honorarkraft (maximal 1 Honorarkraft je 6 Teilnehmer*innen),

  • zusätzlich: 60 EUR je Aktivität und Teilnehmer*in bei auswärtigen Veranstaltungen (z. B. in Jugendunterkünften), bei denen für die Teilnehmer*innen (inkl. Honorarkräfte und Ehrenamtliche) Fahrtkosten anfallen.

Wenn diese festen Beträge zur Finanzierung ausreichen, sind keine Eigenmittel notwendig.

Eine  Antragshöhe zwischen 9.000 EUR und 30.000 EUR je Projekt wird empfohlen.

 

Wo ist der Antrag zu stellen?

  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital unter https://bkj.nu/aufholpaket.

  • Alle Antragsteller ordnen sich einem der folgenden Verbände zu, der sowohl im Vorfeld bei Fragen zur Antragstellung berät als auch die fachliche Prüfung des Antrages verantwortet.

  • Antragsteller, die Mitglied in einem der Verbände sind, wählen diesen Verband aus. Alle anderen wählen den zuständigen Verband anhand der spartenbezogenen Zuständigkeit aus.

Verband

Zuständigkeit

Telefonnummer

E-Mail-Adresse

Arbeitskreis Musik in der Jugend (AMJ)

Chöre; Kinder- und Jugendchöre, Gesang

(0 53 31) 900 95 96

hannes.piening(at)amj-musik.de

Bundesarbeitsgemeinschaft Spiel und Theater

Darstellende Künste (Theater/Tanz/Zirkus)

(05 11) 458 17 99

info(at)bag-online.de

Bundesverband der Friedrich-Bödecker-Kreise

Literatur; Leseförderung

(03 91) 24 45 169

bgf.boedecker(at)gmail.com

Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen (bjke)

Bildende Kunst; Museen; Baukultur und interdisziplinäre Angebote

(0 23 03) 25 302-18

 

aufholen(at)bjke.de

Bundesverband Jugend und Film

Medien (inkl. Film/Foto)

(069) 631 27 23

rtschoeffel(at)bjf.info

Jeunesses Musicales Deutschland (JMD)

Orchester; Ensembles

(07934) 9936-0

weikersheim(at)jeunessesmusicales.de

Spielmobile e. V. 

Spielkultur; offene und mobile Jugendarbeit

(089) 28 85 60 93

info(at)spielmobile.de                                     

Verband deutscher Musikschulen (VdM)

(Elementare) Musikpädagogik; Musikschulensembles

(0228) 95706-0

aufholen(at)musikschulen.de

Antragsfrist?

  • Alle Anträge werden laufend bearbeitet.

  • Die Antragstellung sollte rechtzeitig vor dem geplanten Projektbeginn erfolgen (3 bis 4 Wochen), da mit dem Projekt nicht vor Zusendung des Zuwendungsvertrages begonnen werden darf.

  • Eine Antragstellung für das Jahr 2021 ist voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2021 möglich. 

 

Weitere Informationen:

Aufholpaket Kulturelle Bildung | BKJ 

Antragsservice 

Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ)
Küppelstein 34
42857 Remscheid

Tel.: 030 - 48 48 60 - 0
E-Mail: zentralstelle@bkj.de 

 

Quelle: Aufholpaket Kulturelle Bildung | Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) / 28.09.2021 re