„Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ 2024 in Sachsen

15. April 2024
Förderung

Aufruf | Frist: 03.05.2024 

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) hat den Aufruf zum Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ für das Jahr 2024 veröffentlicht. Dieses Programm zielt darauf ab, die Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen zu fördern und unterstützt die Umsetzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien.

 

 

 

Ziel des Programms

Das Hauptziel des Programms ist es, die Attraktivität der Dorfkerne und Ortszentren durch Revitalisierung von Gebäuden, Beseitigung von ruinöser Bausubstanz und Schaffung generationengerechter und barrierefreier öffentlicher Freiräume zu steigern. Durch die Förderung sollen Impulse für die Innenentwicklung gesetzt werden, wobei öffentliche Einrichtungen, Freiraumgestaltungen, Freizeitangebote sowie Bildungs- und Betreuungsangebote unterstützt werden.

 

Förderbereiche und -höhen

Die Förderung umfasst verschiedene Bereiche wie:

  • Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden und Gemeinschaftseinrichtungen

  • Errichtung und Umbau von Schulen, Horten und Kitas

  • Gestaltung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen

  • Abriss von Bausubstanz im Innenbereich

  • Einrichtung oder Umbau von Gebäuden für medizinische Einrichtungen

 

Die Fördermittel belaufen sich auf insgesamt 15 Millionen Euro aus dem Doppelhaushalt 2023/2024 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR). Pro Vorhaben werden zwischen 20.000 Euro und 500.000 Euro gewährt. Der Fördersatz liegt in der Regel bei 70%, kann aber zwischen 50% und 75% variieren.

 

Antragsberechtigte und Fristen

  • Antragsberechtigt sind Gemeinden in den 30 anerkannten LEADER-Gebieten Sachsens.

  • Die Anträge können bis zum 03.05.2024 bei den zuständigen LEADER-Aktionsgruppen (LAG) eingereicht werden.

  • Die Auswahl der Vorhaben durch die LAG-Gruppierungen erfolgt bis spätestens 07.06.2024.

  • Die vollständigen Förderanträge sind bis zum 16.08.2024 bei den Bewilligungsbehörden der Landkreise einzureichen.

  • Nachrücker haben bis zum 13.09.2024 Zeit für ihren Antrag.

 

Weitere Informationen und Unterlagen

  • Für die Einreichung der Vorhabensbeschreibungen und Anträge sind standardisierte Formulare zu verwenden, die auf der Website „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ von Ländlicher Raum - sachsen.de bereitgestellt werden.

  • Beihilfe und Auswahlkriterien: Die Gewährung staatlicher Beihilfen erfolgt gemäß den beihilferechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Auswahlkriterien für die Vorhaben sind unter anderem die Modernisierung bestehender Einrichtungen, Barrierefreiheit, Beitrag zur Baukultur und Wirkungsgrad zur Ortskernvitalisierung.

 

»Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« - Ländlicher Raum - sachsen.de

Unterstützung der ländlichen Räume geht 2024 weiter (sachsen.de)


Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung / 15.04.2024 re