AUSRICHTENDE KOMMUNE FÜR DAS 25. LANDESERNTEDANKFEST 2024 GESUCHT

05. September 2022
News

Bewerbungsfrist: 15. Dezember 2022

Im Jahr 2024 findet das 25. Sächsische Landeserntedankfest statt. Für die zweitgrößte Veranstaltung im Freistaat, wird eine ausrichtende Kommune aus dem ehemaligen Direktionsbezirk Chemnitz gesucht. Im Juni hat der Sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt, in der Gastgeberstadt des Landeserntedankfestes 2023, Frohburg im Landkreis Leipzig, Kommunen aus dem Direktionsbezirk Chemnitz eingeladen, sich um die Gastgeberschaft für das beliebte Fest zu bewerben.

 

Sachsens größtes Erntedankfest bietet der Gastgeberstadt eine einzigartige Möglichkeit, sich und ihre Heimatregion zu präsentieren. Während der drei Festtage erfahren Unternehmen, Vereine und Verbände, die das gesellschaftliche Leben der ländlichen Regionen prägen, besondere Aufmerksamkeit und Wertschätzung.

 

Interessierte Städte und Gemeinden reichen ihre Bewerbung bis zum 15. Dezember 2022 beim Sächsischen Landeskuratorium Ländlicher Raum e.V. (SLK) ein.

 

wichtige Informationen zur Bewerbung und Bewerbungsunterlagen

allgemeine Informationen zum Landeserntedankfest

 

 

Hintergrund:

Das Sächsische Landeserntedankfest würdigt die Leistungen der Menschen in den ländlichen Regionen, der Vereine und Verbände, der Betriebe des Klein- und Mittelstandes, insbesondere der Land- und Ernährungswirtschaft sowie das bürgerschaftliche Engagement. »Regional hat wert« ist dabei ein besonders prägender Gedanke. Das Fest findet seit dem Jahr 1998 jährlich wechselnd in einem der drei früheren Regierungsbezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig statt.

 

Gastgeber des 23. Sächsischen Landeserntedankfestes im Jahr 2022 ist vom 30. September bis zum 2. Oktober die Stadt Zittau im Landkreis Görlitz. Im Jahr 2023 findet das Fest im Kohrener Land in der Stadt Frohburg statt.

 

Das Landeserntedankfest wird mitfinanziert aus Mitteln des Freistaates Sachsen auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

 

 

Quelle: Sächsisches Landeskuratorium Ländlicher Raum e.V. (Pressemitteilung) / wu