Ausschreibung Aktionstopf
Die MONOM Stiftung für Veränderung ermutigt zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Gesellschaft, um die Idee der Gleichheit Aller zu fördern.
Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinnützige Vereine sowie
Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein.
Was wird gefördert?
Die MONOM Stiftung fördert Vorhaben, die sich mit Antisemitismus, Sexismus, Rassismus und Ungleichheit auseinandersetzen oder die Shoah und Nationalsozialismus thematisieren.
Teilfinanzierungen sind möglich, auch innerhalb größerer Projekte.
Förderfähig sind u.a. Personalkosten, Honorare, Anschaffungen, Reisekosten.
Vorrangig berücksichtigt werden Vereine mit Fokus auf Ungleichheit/Ideologien oder Einrichtungen gegen Diskriminierung im Alltag.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Maximalförderung beträgt 5.000 EUR.
Fristen und Bewerbung?
Antragsfrist: 15.März 2024.
Der formlose Antrag darf maximal ein bis zwei DIN-A 4 Seiten umfassen,
mit mindestens 2 cm Rand an allen vier Seiten,
Schriftgröße mindestens 11 Punkt.
Der Förderantrag wird als PDF Anhang per Mail - Betreffzeile „Aktionsförderung“ - an: antrag@monom-stiftung.org geschickt.
Weitere Informationen:
MONOM - Stiftung für Veränderung
MONOM
Stiftung für Veränderung
Brandvorwerkstr. 40
04275 Leipzig
E-Mail: info@monom-stiftung.org
Quelle: MONOM / 30.01.2024 re