Ausschreibung Aktionstopf

30. Januar 2024
Förderung

max. 5.000 Euro | Frist 15. März 2024

Die MONOM Stiftung für Veränderung ermutigt zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Gesellschaft, um die Idee der Gleichheit Aller zu fördern.

 

 

 

 

 

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gemeinnützige Vereine sowie

  • Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein.

 

Was wird gefördert?

  • Die MONOM Stiftung fördert Vorhaben, die sich mit Antisemitismus, Sexismus, Rassismus und Ungleichheit auseinandersetzen oder die Shoah und Nationalsozialismus thematisieren.

  • Teilfinanzierungen sind möglich, auch innerhalb größerer Projekte.

  • Förderfähig sind u.a. Personalkosten, Honorare, Anschaffungen, Reisekosten.

  • Vorrangig berücksichtigt werden Vereine mit Fokus auf Ungleichheit/Ideologien oder Einrichtungen gegen Diskriminierung im Alltag.

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Maximalförderung beträgt 5.000 EUR.

 

Fristen und Bewerbung?

  • Antragsfrist: 15.März 2024.

  • Der formlose Antrag darf maximal ein bis zwei DIN-A 4 Seiten umfassen,

    • mit mindestens 2 cm Rand an allen vier Seiten,

    • Schriftgröße mindestens 11 Punkt.

  • Der Förderantrag wird als PDF Anhang per Mail - Betreffzeile „Aktionsförderung“ - an: antrag@monom-stiftung.org geschickt. 

 

Weitere Informationen:

MONOM - Stiftung für Veränderung 

MONOM
Stiftung für Veränderung
Brandvorwerkstr. 40
04275 Leipzig 

E-Mail: info@monom-stiftung.org 


Quelle: MONOM / 30.01.2024 re