Ausschreibung: Ehrenamtliche Mitglieder für den Gutachterausschuss
Es sind dabei höchstens 25 ehrenamtliche Mitglieder zu bestellen. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf den Erzgebirgskreis. Die Bestellung zum ehrenamtlichen Mitglied erfolgt befristet auf 5 Jahre durch den Landrat des Erzgebirgskreises.
Aufgaben und Besetzung des Gutachterausschusses
Ziel des Gutachterausschusses ist es, als unabhängiges Gremium von Immobiliensachverständigen zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt beizutragen. Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, mehreren Stellvertretern und weiteren Mitgliedern. Die Gutachter sind verpflichtet, die Aufgaben nach § 193 Baugesetzbuch (BauGB) gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
Erstellung bzw. Mitwirkung bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten
Gutachten über die Höhe von Entschädigungen im Zusammenhang mit Rechtsverlusten (Enteignung oder sonstige Vermögensnachteile)
Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, dazu gehören
Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze), Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren (Gebäudefaktor bzw. Ertragsfaktor)
Erstellung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
Erstellung und Herausgabe von Grundstücksmarktberichten
Anforderungen
Die ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses müssen auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung aktuelle umfassende Sach- und Fachkenntnisse (ImmowertV 2021) sowie langjährige Erfahrungen besitzen. Dementsprechende aktuelle Qualifikationen, Zertifikate oder Empfehlungsschreiben sind wünschenswert. Es kommen insbesondere folgende Berufsgruppen oder Mitarbeiter folgender Bereiche in Frage:
Berufsgruppen
öffentlich bestellte oder vereidigte Immobilienbewertungssachverständige
Architekten und Baufachleute
Vermessungsingenieure
Immobilienmakler, Betriebswirte
Bankfachleute, die mit der Finanzierung von Immobilien oder der Immobilienbewertung und
Vermittlung beschäftigt sind
Fachleute aus Mieterverbänden
land- und forstwirtschaftliche Sachverständige
Professoren und Mitarbeiter an Hochschulen und Universitäten
Behörden und Institutionen
Kommunalverwaltungen
Vermessungs-und Liegenschaftsämter, Flurbereinigungsverwaltung
Hochbau- und Planungsämter, Bauverwaltung
Justizverwaltung
Landwirtschaftsverwaltung
öffentliche Sparkassen
Gebäudeversicherung
Industrie- und Handelskammern, Architektenkammer oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften
Berufsvertretungen
Vertretungen des Haus- und Grundbesitzes, Mieter- und Fachverbände mit entsprechend ausgebildeten Mitgliedern
Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft, Gewissenhaftigkeit und die Fähigkeit zu Kritik und Selbstkritik sind neben der Fähigkeit im Team zu arbeiten wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit des Gremiums.
Eine wiederholte Bestellung bewährter Gutachter ist bei erprobter und gleichsam positiv unter Beweis gestellter Zuverlässigkeit wünschenswert und möglich.
Ausschlussgründe
Zum Mitglied des Gutachterausschusses darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der aktuellen Fassung vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen ist. Die Gutachter dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein.
Entschädigung
Die Mitglieder des Gutachterausschusses sind gemäß § 192 BauGB ehrenamtlich tätig. Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Gutachter im Gutachterausschuss wird eine Entschädigung nach § 19 Sächsischer Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) gewährt, soweit die Tätigkeit nicht als dienstliche Angelegenheit wahrgenommen wird.
Für fachliche Fragen steht Ihnen der Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Herr Schädlich (Tel. 03733 831 - 4184) zur Verfügung.
Alle Bürger, die Interesse an diesem Ehrenamt haben und die genannten Anforderungen erfüllen,
senden bitte ihre aussagekräftige Bewerbung, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse, Qualifikations-Zertifizierungs- und Fortbildungsnachweise bis spätestens 08.04.2024 an das
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Ländliche Entwicklung und Vermessung
SG Geschäftsstelle Gutachterausschuss
„Ehrenamt Gutachterausschuss“
Herrn Schädlich
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
oder
auch per E-Mail und zusammengefasst als ein einzelnes PDF-Dokument unter dem Betreff „Ehrenamt Gutachterausschuss“ an karriere@kreis-erz.de
gerichtet werden.
Bewerber werden gebeten, Ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Tätigkeit kurz darzulegen und zu begründen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
* Es sind stets Personen männlichen, weiblichen und diversen Geschlechts gleichermaßen gemeint, aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Form verwendet.