Ausschreibung: Ehrenamtliche Mitglieder für den Gutachterausschuss

04. März 2024
Unser Ehrenamt Pressemitteilung

für Grundstückswerte im Erzgebirgskreis gesucht

Es sind dabei höchstens 25 ehrenamtliche Mitglieder zu bestellen.  Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf den Erzgebirgskreis. Die Bestellung zum ehrenamtlichen Mitglied erfolgt befristet auf 5 Jahre durch den Landrat des Erzgebirgskreises.

 

Aufgaben und Besetzung des Gutachterausschusses

Ziel des Gutachterausschusses ist es, als unabhängiges Gremium von Immobiliensachverständigen zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt beizutragen. Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, mehreren Stellvertretern und weiteren Mitgliedern. Die Gutachter sind verpflichtet, die Aufgaben nach § 193 Baugesetzbuch (BauGB) gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Erstellung bzw. Mitwirkung bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten

  • Gutachten über die Höhe von Entschädigungen im Zusammenhang mit Rechtsverlusten (Enteignung oder sonstige Vermögensnachteile)

  • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten

  • Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, dazu gehören

  • Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze), Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren (Gebäudefaktor bzw. Ertragsfaktor)

  • Erstellung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte

  • Erstellung und Herausgabe von Grundstücksmarktberichten

 

Anforderungen

Die ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses müssen auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung aktuelle umfassende Sach- und Fachkenntnisse (ImmowertV 2021) sowie langjährige Erfahrungen besitzen. Dementsprechende aktuelle Qualifikationen, Zertifikate oder Empfehlungsschreiben sind wünschenswert. Es kommen insbesondere folgende Berufsgruppen oder Mitarbeiter folgender Bereiche in Frage:

Berufsgruppen

  • öffentlich bestellte oder vereidigte Immobilienbewertungssachverständige

  • Architekten und Baufachleute

  • Vermessungsingenieure

  • Immobilienmakler, Betriebswirte

  • Bankfachleute, die mit der Finanzierung von Immobilien oder der Immobilienbewertung und

  • Vermittlung beschäftigt sind

  • Fachleute aus Mieterverbänden

  • land- und forstwirtschaftliche Sachverständige

  • Professoren und Mitarbeiter an Hochschulen und Universitäten

 

Behörden und Institutionen

  • Kommunalverwaltungen

  • Vermessungs-und Liegenschaftsämter, Flurbereinigungsverwaltung

  • Hochbau- und Planungsämter, Bauverwaltung

  • Justizverwaltung

  • Landwirtschaftsverwaltung

  • öffentliche Sparkassen

  • Gebäudeversicherung

  • Industrie- und Handelskammern, Architektenkammer oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften

  • Berufsvertretungen

  • Vertretungen des Haus- und Grundbesitzes, Mieter- und Fachverbände mit entsprechend ausgebildeten Mitgliedern

Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft, Gewissenhaftigkeit und die Fähigkeit zu Kritik und Selbstkritik sind neben der Fähigkeit im Team zu arbeiten wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit des Gremiums.

Eine wiederholte Bestellung bewährter Gutachter ist bei erprobter und gleichsam positiv unter Beweis gestellter Zuverlässigkeit wünschenswert und möglich.

Ausschlussgründe

Zum Mitglied des Gutachterausschusses darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der aktuellen Fassung vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen ist. Die Gutachter dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein.

Entschädigung

Die Mitglieder des Gutachterausschusses sind gemäß § 192 BauGB ehrenamtlich tätig. Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Gutachter im Gutachterausschuss wird eine Entschädigung nach § 19 Sächsischer Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) gewährt, soweit die Tätigkeit nicht als dienstliche Angelegenheit wahrgenommen wird.

Für fachliche Fragen steht Ihnen der Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Herr Schädlich (Tel. 03733 831 - 4184) zur Verfügung.

Alle Bürger, die Interesse an diesem Ehrenamt haben und die genannten Anforderungen erfüllen,

senden bitte ihre aussagekräftige Bewerbung, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse, Qualifikations-Zertifizierungs- und Fortbildungsnachweise bis spätestens 08.04.2024 an das

Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Ländliche Entwicklung und Vermessung
SG Geschäftsstelle Gutachterausschuss
„Ehrenamt Gutachterausschuss“
Herrn Schädlich
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

oder

auch per E-Mail und zusammengefasst als ein einzelnes PDF-Dokument unter dem Betreff „Ehrenamt Gutachterausschuss“ an karriere@kreis-erz.de

gerichtet werden.

Bewerber werden gebeten, Ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Tätigkeit kurz darzulegen und zu begründen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

* Es sind stets Personen männlichen, weiblichen und diversen Geschlechts gleichermaßen gemeint, aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Form verwendet.