Ausschreibung: Urbane Populärkultur

27. Oktober 2023
Förderung

Bis 18. Dezember 2023 bewerben

Europäisches Stadtleben findet auf Straßen, in Clubs, Begegnungsstätten, Studios, in Hinterhöfen, in (Skate-)Parks, auf Bolzplätzen, Dächern, in Vereinsheimen, Gartensparten, Schulen, Seniorenheimen, Kitas und an vielen anderen noch zu entdeckenden Orten statt.

An diversen Orten ist über Jahrzehnte eine ganz eigene Chemnitzer Stadtkultur entstanden. Im Kulturhauptstadtjahr 2025 sollen vielfältige Initiativen die Möglichkeit erhalten, ihre Aktivitäten einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Die Ausschreibung Nr. 05/23 – Urbane Populärkultur schließt eine Lücke zwischen dem Kunst- und Kulturprogramm und der Populärkultur in Chemnitz. Durch die Projekteinreichungen werden auch noch wenig in der Stadtöffentlichkeit sichtbare Akteure einer europäischen, zeitgenössischen Populärkultur wahrnehmbar. 

 

Wer kann Förderung beantragen?

Die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH (KHS GmbH) ist kein klassischer Förderer, sondern versteht sich als Partner und Unterstützer, als Motivator und Impulsverstärker für verschiedene Vorhaben. Diese können im Rahmen der Vorbereitung auf das Kulturhauptstadtjahr in Chemnitz und den Partnerkommunen geplant und entwickelt werden und letztlich zur großen Idee der Verwirklichung des Programms beitragen.

Alle in den Grundsätzen zur Teilnahme unter Punkt 12 Genannten (Initiativen, Vereine, Institutionen, Unternehmen oder Privatpersonen etc.mit Sitz in einer der 38 Partnerkommunen der Kulturregion 2025 oder mit Sitz in Chemnitz können im Rahmen der Ausschreibungen direkte Kooperationspartner der KHS GmbH werden.

 

Wer oder was wird unterstützt?

Finanziert werden gemäß den Grundsätzen nicht-kommerzielle Projektideen des Kulturschaffens, insbesondere für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, Friedens- und Erinnerungskultur, Medien und Neue Medien, verwandte Formen und spartenübergreifende Vorhaben sowie Aktivitäten in Sport, Zivilgesellschaft und Breitenkultur.

Besonderes Augenmerk liegt auf Projektideen aus den Themenfeldern Mode, Musik, populärer Tanz, Film und Kino, Radio, Podcast, Hörspiel, Bar- und Kneipenkultur, Körperkultur, Fahrradkultur, Schmuckdesign, Gaming, Sammeln, Kochkultur, Arbeitskultur, Gartenkultur, interkulturelle Begegnungen – im analogen wie im virtuellen Raum.

Die Vernetzung zwischen Chemnitz und den 38 Partnerkommunen der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 mit Europa ist dabei elementar – jedes lokale Projekt muss mindestens einen europäischen Partner aufweisen. Kooperationen müssen mit Absichtserklärungen (Letter of Intent) nachgewiesen werden. Die Kulturhauptstadt GmbH unterstützt aktive Beteiligungsprojekte und Projektentwicklungsmaßnahmen, weshalb auch eine aktive Beteiligungskomponente der lokalen Zielgruppen (z.B. im Team, im Projektentwicklungs- und/oder Umsetzungsprozess) Voraussetzung für eine Kooperationsfinanzierung ist. Diese Komponente muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfüllt sein und sollte in einem Projektentwicklungsverfahren mit der lokalen Zielgruppe entwickelt werden.

Schwerpunktmäßig gefördert werden Aktivitäten, die Diversität, Nachhaltigkeit, Inklusion und mehrgeneratives Arbeiten thematisieren und umsetzen. 

 

Kooperationsfinanzierung & Kapazitätsentwicklungsangebote

In der Ausschreibung Nr. 05/23 werden nach Bewilligung durch die KHS GmbH im Projektzeitraum anfallende Projektkosten in Form von Honorar- und Sachkosten für Recherche- sowie Reisekosten, Unterbringungskosten, Seminar- und Tagungsbeiträge, Eintritte, Übersetzungskosten, Materialkosten in Höhe von insgesamt bis maximal 5.000 € für Projektentwicklungsverfahren oder bis maximal 30.000 € für größere Stadtteilprojekte erstattet.

Details werden in einem Kooperationsvertrag festgehalten und folgen den Grundsätzen für Kooperationen der KHS GmbH. Die Akteure werden in der Erstellung des Projektplans durch das Kompetenzentwicklungsprogramm der Kulturhauptstadt GmbH unterstützt.

Im Projektverlauf ist folgendes zu erbringen:

  • ein Projektplan für ein im Jahr 2025 durchführbares Projekt

  • ein inhaltlicher Abschlussbericht sowie

  • die Kostenabrechnung inklusive aller Belege.

 

Zeitlichr Ablauf:

Projekte können bis einschließlich 18. Dezember 2023 eingereicht werden.

Eine Mitteilung zu den ausgewählten Projekten erfolgt dann bis zum 28. Februar 2024 mit anschließendem Beginn der Projektentwicklung.

Die Projektdurchführung und -umsetzung kann ab dem 1. Juli 2024 beginnen.

 

Hintergrund:

Chemnitz und 38 Partnerkommunen in der Region Mittelsachsen, Erzgebirge und Zwickau werden “Kulturhauptstadt Europas 2025” sein. Die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH (Kulturhauptstadt GmbH) ist mit der Umsetzung der im Bewerbungsbuch Bidbook II abgebildeten Projektideen betraut. Diese Gesellschaft plant und steuert alle Programmaktivitäten des Kulturhauptstadtjahres.

Unter dem Motto „C the Unseen“ setzt die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH schwerpunktmäßig Aktivitäten in Soziokultur, Kunst, Tüftler- und Macherkultur, Ernährungs- und Esskultur, Umwelt, Nachhaltigkeit, Kinder-, Jugend- und Seniorenaktivitäten sowie weiteren Gesellschafts- und Kulturbereichen um. Dazu führt sie regionale und überregionale sowie internationale Partner zusammen.

 

Weitere Informationen:

Die Ausschreibung Nr. 05/23 – Urbane Populärkultur als PDF-Download.

Der Link zur Ausschreibung / Einreichung finden Sie unterhttps://urbane-populaerkultur.mein-wettbewerb.de  

https://chemnitz2025.de/ 

 

Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH
Hartmannstraße 5
09111 Chemnitz
E-Mail: team@chemnitz2025gmbh.de 
Tel: 0371 - 243513 60 

 

Quelle: Chemnitz2025/ 27.10.2023 re