Förderprogramm Barrierefreiheit für alle

29. Dezember 2023
News

Mikroförderung │ Projektförderung z.B. barrierefreie Webseiten │ Anschubfinanzierung │ Investitionsförderung

Mit dem Förderprogramm verfolgt Aktion Mensch die Idee, dass alle Lebensbereiche für Menschen mit und ohne Behinderung erreichbar, zugänglich und nutzbar sein sollen. Die Angebote im Förderprogramm „Barrierefreiheit für alle“ richten sich an Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Das Programm gliedert sich in vier Förderbereiche.

 

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Mikroförderung für Barrierefreiheit

  • für vielfältige, lokale Projektideen die klein und niederschwellig sind

  • u.a. zur Stärkung der Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern / Aufbau eines Netzwerkes

  • max. Zuschuss: 5.000 Euro

  • keine Eigenmittel notwendig

  • Laufzeit: bis zu 1 Jahr

  • förderfähige Kosten:

    • Anschaffungen zur Herstellung der Barrierefreiheit

    • Bauten / Umbauten

    • technische Gebrauchsgegenstände

    • Honorarkosten für Gebärdensprach- / Schriftdolmetscher

    • Gestaltung barrierefreier Webseiten

 

Projektförderung für Barrierefreiheit

  • zeitlich befristete, größere Vorhaben

  • Ziel: Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten langfristig zu verbessern

  • max. Zuschuss: 350.000 Euro

  • Eigenmmittel: mind. 10% der förderfähigen Kosten

  • Laufzeit: bis zu 5 Jahre

  • förderfähige Kosten:

    • Personalkosten

    • Honorarkosten

    • Sachkosten

    • Investitionen (projektbezogen bis max. 10 % der Gesamtkosten)

    • Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit

 

Anschubfinanzierung – Aufbau neuer ambulanter Angebote zum Thema Barrierefreiheit

  • auf Dauer angelegte Vorhaben, die sich nach Auslaufen der Förderung selber weitertragen

  • 2 Förderstufen:

    • max. Zuschuss: 150.000 Euro / 300.000 Euro

    • Laufzeit: bis zu 3 Jahre / bis zu 5 Jahre

  • Eigenmmittel: mind. 10% der förderfähigen Kosten

  • förderfähige Kosten:

    • Personalkosten

    • Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr

 

Invesitionsförderung für Barrierefreiheit

  • Anschaffungen, die länger Bestand haben z.B. Bau / Umbau oder Kauf von Immobilien

  • max. Zuschuss: 300.000 Euro

  • Eigenmmittel: mind. 20% der förderfähigen Kosten

  • förderfähige Kosten:

    • Neu- / Umbau, Erweiterung zu einem barrierefreien Umfeld

    • Ausstattung / Inventar

 

Weitere Informationen

 

 

Quelle: Aktion Mensch / wu