Förderaufruf für Projekte im Innovationsfonds

22. Juli 2022
Förderung

Interessenbekundung bis 12. August möglich

Vom 11. Juli bis 12. August 2022 findet ein Interessenbekundungsverfahren für neue Projekte im Innovationsfonds statt. Interessierte können sich beim Bundesprogramm "Demokratie leben!" für eine Projektförderung bewerben.

Gesucht werden Konzepte für eine zeitlich begrenzte Förderung von Projekten in den Handlungsfeldern des Programms: Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention, die als Impulse gegen aktuelle demokratiefeindliche Handlungen wirken.

Die Förderung erfolgt maximal bis zum Jahresende 2024.

 

Was wird gefördert?

Projekte in den Handlungsfeldern des Programms: Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention

  • Aktive Auseinandersetzung mit Verschwörungsdenken /-narrative und Falschinformationen,

  • Stärkung demokratischer Konfliktkompetenzen in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlich und politisch kontroversen Themen,

  • Unterstützung neuer Ansätze in ausgewählten Phänomenen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und

  • Entwicklung von pädagogischen Ansätzen zur Prävention von Rechtsextremismus und Ultranationalismus im Migrationskontex.

 

Ein Projektstart ist frühestens ab dem 01.03.2023 möglich; der Bewilligungszeitraum endet in jedem Falle spätestens zum 31. Dezember 2024.

 

Wer ist antragsberechtig?

  • Juristische Personen des Privatrechts und deren Zusammenschlüsse, die steuerbegünstigt i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) sind bzw. ersatzweise bis zur Erlangung der Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO den Nachweis der Stellung eines erfolgsversprechenden Antrags auf Anerkennung der Steuerbegünstigung führen.

  • In begründeten Ausnahmefällen können Zuwendungen darüber hinaus auch an juristische Personen des Öffentlichen Rechts vergeben werden und

  • es können zusätzlich solche juristische Personen des Privatrechts als Zuwendungsempfänger zugelassen werden, deren Gesellschaftsvertrag bzw. deren Satzung grundsätzlich mit den Anforderungen der Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO vereinbar sind.

 

Förderhöhe?

  • Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.

  • Dabei werden zur Finanzierung der Impulsprojekte maximal 100.000,00 EUR pro Jahr je Projekt aus Bundesmitteln auf Antrag zur Verfügung gestellt.

  • Die Gewährung einer Zuwendung setzt grundsätzlich den Einsatz von Eigen- bzw. Drittmitteln in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben im Bewilligungszeitraum voraus.

 

Antragsverfahren?

  • Abgabe der Interessenbekundung bis 12. August 2022.

    • Die Interessenbekundung ist zunächst online auszufüllen.

    • Anschließend ist sie in Papierform und rechtsverbindlich unterschrieben mit den erforderlichen Anlagen postalisch beim

      Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
      Regiestelle "Demokratie leben!" – Standort Berlin, Referat 305
      Auguste-Viktoria-Straße 118
      14193 Berlin

      einzureichen (Posteingang bis spätestens 12. August 2022).

    • Ausfüll- und Benutzungshinweise für die Formulare werden im Förderportal bereitgestellt.

  • Die ausgewählten Träger werden zur Einreichung eines detaillierten Förderantrags in schriftlicher und elektronischer Form unter Nutzung der dazu vorgegebenen Formulare aufgefordert.

 

Weitere Informationen:

https://www.demokratie-leben.de/ 

Anmeldung im Förderportal (für registrierte Träger)

Registrierung im Förderportal (für neue Träger)

Musterformular für eine Interessenbekundung (nicht barrierefrei)

Förderaufruf für Projekte im Innovationsfonds

Fördergrundsätze Innovationsfonds

 

IBK-Servicehotline: 030 698077328

Dienstag und Donnerstag: 12.00–16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 10.00–14.00 Uhr

E-Mail: ibk-dl@bafza.bund.de

 

Quelle: Startseite: Bundesprogramm Demokratie leben! (demokratie-leben.de) / 22.07.2022 re