Förderaufruf im Bundesprogramm „Demokratie leben!“

29. Mai 2024
Förderung

Förderzeitraum: 2025 bis 2032 | Frist: 19. Juni 2024

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Förderaufruf im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ veröffentlicht, der darauf abzielt, zivilgesellschaftlich und demokratisch aktive Personen und Organisationen zu unterstützen, die sich für die Demokratie in ihren lokalen Gemeinschaften einsetzen. Der Förderzeitraum erstreckt sich von 2025 bis 2032.

 

 

 

 

Ausgangssituation:

„Demokratie leben!“  ist ein Bundesprogramm, das sich für ein vielfältiges, friedliches und respektvolles Miteinander in Deutschland einsetzt. Es fördert die demokratische Teilhabe und den Einsatz gegen jede Form von Demokratiefeindlichkeit und Extremismus durch die Stärkung und Weiterentwicklung zivilgesellschaftlicher Arbeit.

 

Gegenstand des Förderaufrufs:

  • Im Fokus des Förderaufrufs steht die Bildung von Partnerschaften für Demokratie und die Förderung intensiver Netzwerkarbeit, um lokal gegen Extremismus, insbesondere Rechtsextremismus, vorzugehen und eine Kultur der Kooperation und des respektvollen Miteinanders zu stärken.

 

Ziele der Partnerschaften für Demokratie:

  • Die geförderten Partnerschaften sollen die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürgerfördern und lokale Bündnisse zur nachhaltigen Entwicklung und Stärkung der Demokratie schaffen.

  • Zudem sollen sie demokratieskeptische Menschen ansprechen, Konfliktlösungskompetenzen stärken und Schutzkonzepte für zivilgesellschaftliche Akteure entwickeln.

 

Zielgruppen und Aufbau der Partnerschaften:

  • Zu den Zielgruppen gehören Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, zivilgesellschaftliche Organisationen, lokale Unternehmen, Kommunalpolitik und Sicherheitsbehörden.

  • Die Partnerschaften bestehen aus einem federführenden Amt, einer Koordinierungs- und Fachstelle, einem Bündnis und einem Jugendforum.

 

Rahmenbedingungen der Förderung:

  • Die maximale jährliche Förderung beträgt 140.000 Euro pro Partnerschaft bis zum Jahr 2032.

  • Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften ab einer Größe von 15.000 Einwohnern.

  • Die Förderung erfolgt als Teilfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

 

Verfahren:

  • Interessierte können sich im Zeitraum vom 22. Mai 2024 bis zum 19. Juni 2024, 13:00 Uhr, online über das Förderportal bewerben.

  • Die Auswahl erfolgt im Rahmen von öffentlichen Interessenbekundungsverfahren auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.

 

Weitere Informationen: 

Bundesprogramm "Demokratie leben!" ab 2025: Bundesprogramm "Demokratie leben!" (demokratie-leben.de) 

Förderaufrufe 2024: Bundesprogramm "Demokratie leben!" (demokratie-leben.de)

Förderaufruf im Programmbereich Partnerschaften für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (demokratie-leben.de) 

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Regiestelle „Demokratie leben!“
Auguste-Viktoria-Straße 118
14193 Berlin

Tel.: 030 - 698077-0
E-Mail: demokratie-leben@bafza.bund.de 


Quelle:  „Demokratie leben!“ / 20.03.2024/ 29.05.2024 re