Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport
Für das im Koalitionsvertrag verankerte „Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport“ wurden im Sommer durch den Bundestag Mittel zur Umsetzung für das Jahr 2023 freigegeben. Das Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) und die Deutsche Sportjugend (dsj) setzen das Programm gemeinsam auf Grundlage eines hierfür entwickelten Konzepts um. Hierbei ist die dsj für die Verwaltung der Fördersäulen „Sportverbände“ und „Sportvereine“ zuständig; das BISp für die Fördersäule „Forschung“. Das bedeutet konkret, dass noch in diesem Jahr rund 1,2 Mio. Euro für die Sport-Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit zur Verfügung stehen.
Wer ist antragsberechtigt?
Sportvereine und Sportverbände, die unter dem Dach von dsj und DOSB organisiert sind,
sowie Fanprojekte mit „Qualitätssiegel nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit” können unterschiedliche Förderanträge für untenstehende Maßnahmen bei der dsj stellen.
Für Pilotvereine, Sportverbände und Fanprojekte besteht in 2023 noch die Möglichkeit Förderung für kleine Maßnahmepakete zu beantragen:
Maßnahmenpaket „Bildungsangebote“, Typ „Klein“ (bis 1.500 Euro)
Maßnahmenpaket „Kommunikation“, Typ „Klein“ (bis 1.500 Euro)
Kleine Maßnahmenpakete sind niederschwellig zu beantragen und abzurechnen. Es stehen für die Umsetzung der Maßnahmenpakete Honorar- und Sachmittel zur Verfügung.
Antragsfristen:
Laufend, bis spätestens 15. November 2023.
Die Vergabe erfolgt u. a. auf Grundlage des Antragsdatums (Prinzip „First come – first served“).
Weitere Informationen:
dsj.de: Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport
Deutsche Sportjugend
im Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (DOSB)
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main
Tel.: 069 67 00 - 0
E-Mail: info@dsj.de
Quelle: Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (DOSB) / 11.10.2023 re