Bundesteilhabepreis 2021 ausgelobt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt zum dritten Mal den Bundesteilhabepreis aus. Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte oder bewährte Konzepte aus den Bereichen Unterstützung, Assistenz und Pflege, die einen inklusiven Sozialraum trotz der COVID-19-bedingten Kontaktbeschränkungen aufrecht erhalten haben und zur Nachahmung anregen. Im Fokus der Bewerbung sollte auf jeden Fall die Ermöglichung der selbstbestimmten Teilhabe und der Alltagsbewältigung stehen.
Wer kann sich bewerben?
Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2021 sind Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Unterstützung, Assistenz und Pflege, beispielsweise:
Leistungsanbieter und Unterstützungsdienste
soziale und personenzentrierte Assistenzdienste
Anbieter spezieller Teilhabeprogramme
Tagesstätten
Verbände und Vereine
ehrenamtliche sowie sektorübergreifende Leistungserbringer
Anbieter von digitalen Lösungen
Kommunen und Regionen
Bewerbungsfristen?
Bewerbungsstart: 28. April 2021
Abgabeschluss: 21. August 2021
Was gibt es zu gewinnen?
Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro, in 3 Preisklassen:
10.000 Euro (1. Preis)
5.000 Euro (2. Preis)
2.500 Euro (3. Preis)
Zudem können die Preisträger*innen die Auszeichnung "Bundesteilhabepreis 2021: Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten" werbewirksam nutzen.
Weitere Informationen:
Informationen in leichter Sprache
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Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Bundesteilhabepreis 2021 / 30.04.2021 re