"GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen"

24. Oktober 2023
Wettbewerbe & Auslobungen

Bis zum 20.12.2023 bewerben

Zum fünften Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Bundesteilhabepreis aus. Der Preis hat in jedem Jahr einen anderen Schwerpunkt. In diesem Jahr geht es um das Thema "GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen".

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeichnet jährlich Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind.

Das Thema des fünften Bundesteilhabepreises lautet „GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“. Die besondere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung umfasst alle Organisationen, Strukturen und Prozesse, die der Förderung der Gesundheit, der Verbeugung von Krankheiten, der medizinischen und therapeutischen Behandlung, der Rehabilitation und der intensiven häuslichen Krankenpflege einschließlich der außerklinischen Intensivpflege mit einschließt.

Der Fokus des Bundesteilhabepreises 2023 liegt auf dem Zusammenspiel von Versorgungs-Zugang und Versorgungs-Qualität der barrierefreien ambulanten Gesundheitsversorgung und der häuslichen Intensivpflege, einschließlich der außerklinischen Intensivpflege, eingebettet im inklusiven Sozialraum. Die Hauptherausforderung hierbei ist die Sicherung der bedarfsorientierten Behandlung und Versorgung von Menschen mit Behinderungen.

Ziel ist es, eine inklusive, ambulante Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau ohne soziale Isolation für Patientinnen und Patienten mit Behinderungen sicherzustellen.

 

Was wird gesucht?

Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte und Angebote der inklusiven ambulanten Gesundheitsversorgung im städtischen und/oder ländlichen Umfeld wie:

  • Praxen und ambulante medizinische Einrichtungen

  • bedarfs- und zielorientierte Dienstleistungen

  • Informations- und Kommunikationslösungen

  • mobile Versorgungsangebote

  • sektorenübergreifende Angebote

  • Möglichkeiten der Behandlung

  • Fortbildungen und Schulungen

  • andere, bereits erfolgte Umsetzungen

Machen Sie mit und zeigen Sie mit Ihrem Gute-Praxis-Beispiel oder Modellprojekt das übertragbare Potenzial für andere!

 

Wer kann sich bewerben?

  • Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2023 sind Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich inklusive ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen in den Handlungsfeldern Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege.

  • Dies bezieht sich insbesondere auf Arzt-, Facharzt- und Zahnarzt-Praxen, Spezial-Fachzentren und Ärzte-Netze, Krankenhäuser und Rehakliniken mit ambulanten Angeboten, Therapeuten- und Heilpraktiker-Praxen, Entwickler von digitalen Kommunikationsangeboten, Krankenkassen und Dienstleister, Schulungsanbieter für Fachpersonal, Verbände und Vereine sowie Kommunen und Regionen.

 

Wann kann man sich bewerben?

  • Abgabeschluss: 20. Dezember 2023

 

Was gibt es zu gewinnen?

  • Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro.

  • Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Preis), 5.000 Euro (2. Preis) und 2.500 Euro (3. Preis).

 

Weitere Informationen:

Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Bundesteilhabepreis 2023

Bundesfachstelle Barrierefreiheit - FAQ (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de)

Bewerbung

Bewertungskriterien

Teilnahmebedingungen


Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Dr. Petra Zadel-Sodtke
Telefon: 030 - 259 36 78 0
E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de

 

Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit / 24.10.2023 re