Bundeswettbewerb „Zukunft Region“

21. Februar 2024
Förderung

Förderaufruf: Stärkung der Wertschöpfung vor Ort

Die Richtlinie „Zukunft Region“ hat die Stärkung der Wirtschaftskraft insbesondere strukturschwacher Regionen zum Ziel. Strukturschwache Regionen werden darin unterstützt, über eine stärkere, themenfokussierte Vernetzung vor Ort die eigenen Potenziale stärker zu nutzen und sich strategisch neu aufzustellen. Ein begrenzter Anteil der Fördermittel steht auch für Vorhaben in nicht strukturschwachen Regionen zur Verfügung, um beispielsweise Ansätze für eine präventive regionale Strukturentwicklung und Transformationsprozesse zu verfolgen.

 

 

Mit dem zweiten Förderaufruf werden Verbünde unterstützt, die mit ihren Vorhaben:

  • zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und regionalen Wertschöpfung und/oder

  • zur Erhöhung der Innovationsdynamik und/oder

  • zum Beschäftigungswachstum, Fachkräftegewinnung und zur Fachkräftequalifizierung und/oder

  • zur Gründung und Ansiedlung von Unternehmen und/oder

  • zur Nutzung von Wertschöpfungspotenzialen im Zusammenhang mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien

beitragen.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind Verbünde aus mindestens zwei Partnern, von denen mindestens ein Akteur eine kommunale Gebietskörperschaft sein muss.

 

Verfahren und Ablauf des zweiten Förderaufrufes

  • Antragsskizzen sind ausschließlich elektronisch über die vom Projektträger bereitgestellte Plattform positron:s zu stellen.

  • Der Link zur Plattform wird innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieses Wettbewerbsaufrufes auf der Webseite www.bmwk.de/zukunft-region  bekanntgegeben.

  • Die Frist für die Einreichung von Antragsskizzen endet am 24. Mai 2024 um 15:00 Uhr.

  • Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist.

  • Verspätet eingegangene Antragsskizzen können nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Einreicher besonders erfolgversprechender Antragsskizzen werden zur Vollantragstellung aufgefordert.

  • Die Entscheidung zur Zulassung zur Vollantragstellung erfolgt auf Empfehlung einer Jury durch das BMWK in einem Zeitraum von etwa sechs Wochen nach Ende der Ausschlussfrist.

  • Entsprechende Vollanträge müssen innerhalb von vier Wochen eingereicht werden. Dabei ist das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes zu nutzen. 

 

Weitere Informationen:

BMWK - Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ 

richtlinie-foerderung-massnahmen-aufbau-regionaler-verbuende.pdf (bmwk.de)

Service-Hotline: 030 310078-5511 (Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr)
E-Mail: zukunft-region@vdivde-it.de 

 

Quelle: NL BMWK/ 21.02.2024 re