Corona-Soforthilfe für freie Träger der Gleichstellungs-, Antidiskriminierungs- und Gewaltschutzarbeit verlängert.

29. Dezember 2020
Corona-Update

Antragsstellung bis 30.04.2021 möglich.

Freie Trägerorganisationen mit dem Ziel der Förderung der Chancengleichheit und der Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt können weiterhin Zuwendungen zur Bewältigung von finanziellen Engpässen infolge der Corona-Pandemie beantragen.

Nach Maßgabe der Richtlinie »Corona-Soforthilfe Chancengleichheit« soll gemeinnützigen Organisationen zur Abmilderung der Folgen, welche im Zusammenhang mit pandemiebedingten staatlichen Maßnahmen entstanden sind, eine Einmalzahlung zur Existenzsicherung gewährt werden. Dafür wurde die entsprechende Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung verlängert: Galt bislang als Antragsfrist der 31. Oktober 2020, ist es nun mit Inkrafttreten der Richtlinie Ende Dezember der 30. April 2021.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:

  • unabweisbare Einnahmeverluste oder zusätzliche Ausgaben

    • Berücksichtigt werden allgemeine Betriebsausgaben, insbesondere Personalausgaben, gewerbliche Mieten, Pachten und Leasingaufwendungen.

    • Nicht berücksichtigt werden Abschreibungen und vergleichbare Kostenpunkte.

    • Pandemiebedingte zusätzliche Ausgaben des Antragstellers, etwa zur Umsetzung von Hygienekonzepten, können berücksichtigt werden.

  • einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss, in Höhe des nachgewiesenen pandemiebedingten Finanzierungsbedarfes - bis maximal 9.000 EUR

  • Einmalzahlungen unter 1.000 EUR werden nicht gewährt

Zuwendungsempfänger:

Rechtsfähige Vereine und andere juristische Personen, die ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben und als gemeinnützig anerkannt sind. Deren satzungsmäßiger Zweck sollte grundsätzlich einen der folgenden Schwerpunkte beinhalten:

  • die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern

  • die Bekämpfung von Diskriminierung und die gleichberechtigte Teilhabe von LSBTTIQ

  • Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen

  • Interventions- und Koordinierungsstellen

  • Täterberatungsstellen

  • Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, von Zwangsprostitution und für Betroffene von Zwangsverheiratung

Voraussetzungen:

  • existenzgefährdende Wirtschaftslage aufgrund der zum Infektionsschutz während der COVID-19-Pandemie getroffenen staatlichen Maßnahmen

  • keine wirtschaftlich schwierige Situation zum Stichtag 31.12.2019

  • keine zusätzliche Inanspruchnahme von Zuwendungen anderer Förderrichtlinien oder Zuschussprogramme des Freistaates Sachsen mit gleicher Zielrichtung

  • andere Zuwendungen aus Förderprogrammen der Kommunen, des Bundes oder der Europäischen Union mit gleicher Zielrichtung sowie Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz und Versicherungsleistungen, insbesondere Veranstaltungsausfallversicherungen, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen

Weitere Informationen:

Medienservice Sachsen Erstveröffentlichung

Landesdirektion Sachsen RLCorCG

RL Corona Soforthilfe Chancengleichheit

Landesdirektion Sachsen
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09120 Chemnitz

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Quelle: Medien Service Sachsen und Landesdirektion Sachsen / re