Unterstützung für politisches Engagement junger Menschen
Die Doris-Wuppermann-Stiftung unterstützt im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung und ermutigt junge Menschen, sich politisch zu engagieren und gesellschaftliche Veränderungen aktiv mitzugestalten.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich junge Menschen sowie gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die sich für soziales Lernen, politische Beteiligung und die Bekämpfung von Diskriminierung und für Klimaschutz einsetzen möchten.
Dies umfasst unter anderem eingetragene Vereine, Stiftungen und kommunale Jugendeinrichtungen.
Förderhöhe und Zweck der Förderung
Die Doris-Wuppermann-Stiftung gewährt in der Regel Förderungen bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro.
Gefördert werden Projekte, die sich in folgenden Themenfeldern bewegen:
Stärkung politischer Beteiligung und Empowerment von Kindern und Jugendlichen,
Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierungsarbeit,
demokratische Gestaltung im Klimaschutz,
Bewahrung der Erinnerungskultur.
Bewerbung und Fristen
Um Fördermittel zu beantragen, ist die Verwendung des offiziellen Antragsformulars erforderlich.
Zusätzlich zu diesem Formular müssen die Antragstellenden folgende Unterlagen einreichen:
Satzung bzw. Gesellschaftervertrag,
Vereins- bzw. Stiftungsregisterauszug,
Aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts,
Kontaktinformationen, Postadresse sowie Trägerkontodaten.
Die Anträge sind per E-Mail an foerderung@doris-wuppermann-stiftung.de zu senden. Entscheidungen über die Förderung trifft der Vorstand oder von ihm Beauftragte.
Weitere Informationen:
Förderung - Doris Wuppermann Stiftung
Doris-Wuppermann-Stiftung
Novalisstraße 12
D-10115 Berlin
E-Mail: foerderung@doris-wuppermann-stiftung.de
Tel.: 030/240 886 10
http://www.doris-wuppermann-stiftung.de
Quelle: Doris-Wuppermann-Stiftung / 05.07.2024 re