#DSEE ERKLÄRT: Buchhaltung – Die Vereinsfinanzen im Griff

04. März 2022
Qualifizierung

Vierteilige Online-Seminarreihe im März 2022

Die eigenen Finanzen im Griff und einen guten Überblick über die Ein- und Ausgaben zu haben, gibt Sicherheit. Für eingetragene Vereine ist eine korrekte Buchhaltung nicht nur wünschenswert, sondern rechtlich verpflichtend. Welche Aufzeichnungspflichten haben gemeinnützige Vereine und Organisationen? Wie sieht eine gute Belegführung aus? Wie geht Ihr mit Spendeneinnahmen um?
In dieser Online-Seminarreihe wird wichtiges Wissen vermittelt und es werden praxisnahe Tipps gegeben, um die Buchhaltung im Verein einfacher zu machen.
 

Rechnungslegungs- und Aufzeichnungspflichten von Vereinen 

08. März | 17:00 Uhr - 18:15 Uhr

Gemeinnützige Vereine haben Informationspflichten gegenüber verschiedenen Interessengruppen, beispielsweise gegenüber den Mitgliedern, dem Finanzamt, Spenderinnen und Spendern sowie weiteren unterstützenden Personen. Die gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Verein rechnungslegungspflichtig ist, ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Steuerrecht. Daneben kann die Satzung weitergehende Regelungen enthalten. Was sind die Aufgaben der verschiedenen Rollen im Verein für die Buchhaltung.

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Einführung in die Vereins-Buchhaltung – 4 Sphären

09. März | 17:00 Uhr - 18:15 Uhr

Ein Verein kann verschiedene Tätigkeitsfelder haben. Oft reichen die klassischen Vereinseinnahmen des ideellen Bereichs, wie Mitgliedsbeiträge und Spenden nicht aus, um die Vereinstätigkeit zu finanzieren. Vermögensverwaltung, sogenannte Zweckbetriebstätigkeiten und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe können mehr Geld in die Vereinskasse spülen. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind jedoch regelmäßig von Steuerbefreiungen ausgeschlossen. Die Einnahmen und Ausgaben des Vereins müssen folglich buchhalterisch einzelnen Sphären zugeordnet werden.

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Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Vereine

15. März | 17:00 Uhr - 18:15 Uhr

Wie sieht ein guter Buchhaltungsordner aus? Zahlungsvorgänge in der Praxis: Fahrtkosten, Honorare, Auslagenersatz, Spenden, Mitgliedsbeiträge, Rechnungen. Aufbereitung von Belegen: Belegprüfung, Formvorschriften, Aufbewahrungspflichten, digitale Belege. Welche steuerlichen Vorschriften sind bei Ausgangsrechnungen zu berücksichtigen? Was ist bei der Prüfung von Eingangsrechnungen zu beachten?

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Spendenrecht, Steuern und Besteuerungsverfahren

16. März | 17:00 Uhr - 18:15 Uhr

Spenden und Mitgliedsbeiträge fließen dem ideellen Bereich zu und sind damit nicht steuerpflichtig. Auch für die Vereine ist es gut, bei der Spendenwerbung zu wissen: Für den Spender ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden kann. Partielle Steuerpflicht besteht bei steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Was gilt bei Vereinen bezüglich der Umsatzsteuer? Kurzer Einblick in die Vereinsbuchhaltung: zu lohnsteuerlichen Fragestellungen, weiteren Steuerarten und das Verfahren bezüglich laufender Steuererklärungen.

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Die Teilnahme ist kostenfrei. 

 

Weitere Informationen:

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz

Herr Henning Baden
Leitung Service
Tel.: 03981 - 21 74 300
E-Mail: hallo@d-s-e-e.de

 

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt / 04.03.2022 re