ZukunftsMUT - 2. Förderrunde gestartet

31. August 2021
Förderung News

Antragsstellung bis 30. September 2021 möglich

Mit dem Förderprogramm ZukunftsMUT unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) konkret vor Ort. Gefördert werden Projekte für junge Menschen in strukturschwachen und ländlichen Räumen, innovative Bildungs-, Gesundheits-, Lern- und Freizeitangebote sowie die Verbreitung sozialer Innovationen für Kinder, Jugendliche sowie deren Familien.

 

 

 


Welche Ziele verfolgt das Programm?

  1. Stärkung bürgerschaftlicher Aktivitäten vor Ort, die Kinder, Jugendliche und Familien durch freiwilliges
    Engagement adressieren, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Räumen.

  2. Stärkung von innovativen Bildungs-, Gesundheits-, Lern- und Freizeitangeboten für Kinder, Jugendlichen sowie deren Familien in der Stadt und auf dem Land.

  3. Das Aufholen pandemiebedingter Rückstände.

  4. Die Verbreitung guter Praxis mit nachgewiesener Wirkung zu Punkt 1, 2 und 3.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse

    • z.B. Vereine, Stiftungen und Kirchengemeinden

Politische Parteien, Gebietskörperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie
nicht rechtsfähige Organisationen sind nicht antragsberechtigt. 

 

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Handlungsfelder A und B

a) Strukturstärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt für Kinder, Jugendliche und Familien in strukturschwachen und ländlichen Räumen

b) Stärkung von Innovationen zum Aufholen pandemiebedingter Rückstände bei Kindern, Jugendlichen und Familien

Sachausgaben wie

  • Anschaffungen (z.B. Materialien, Lernmittel, IT);

  • Veranstaltungskosten (z.B. Mieten, Verpflegungskosten);

  • Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz;

  • kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt (keine Geldgeschenke), die Anreiz bilden für weiteren Einsatz, sofern sie einen Wert von 20,- EUR pro Person nicht übersteigen und sie der Öffentlichkeitsarbeit dienen.

  • Aufwendungen im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen (z.B. Honorare oder Personalkosten).

Handlungsfeld C

c) Unterstützung bei der Verbreitung sozialer Innovationen

  • Sachausgaben, die für die Ausweitung des Angebots auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder die für Digitalisierung benötigt werden. Dies können beispielsweise Materialien für die Projektumsetzung sein, Druckkosten für Transferhandbücher, Hardware sowie Software zur Verbesserung interner Prozesse sowie der Kommunikation mit Engagierten an verschiedenen Standorten und zur Gewinnung neuer Mitglieder und Engagierter;

  • Honorare und Entgelte (insbesondere für Kommunikationsmaßnahmen, Programmierung, Design und Beratung) und Personalkosten für die beantragten Maßnahmen, die dem Ziel dienen, interne Prozesse und die Kommunikation mit Engagierten und Nutzerinnenund Nutzern der Angebote zu verbessern sowie neue Engagierte zu gewinnen und neue Standorte aufzubauen;

  • Veranstaltungskosten (z.B. Mieten, Verpflegungskosten), um neue Zielgruppen oder Standortpartner zu gewinnen und zu schulen;

  • Reisekosten, um die Gewinnung von Partnerinnen und Partner an neuen Standorten und den Austausch zu befördern;

  • Begleitende Qualifizierungsangebote (insbesondere Coaching, Fort- und Weiterbildungsangebote) sowie Unterstützungsmaßnahmen (zum Beispiel zur Organisationsentwicklung und Rechtsberatung), um neues Wissen zu generieren sowie effizientere Prozesse für die Verbreitung einzuführen und neue Standorte aufzubauen.

  • Eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent der oben genannten direkten vorhabenbezogenen Ausgaben.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Handlungsfelder A und B:

  • maximal 15.000, - EUR, als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung;

    • bis zu 5.000, - EUR = Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

    • bis zu 10.000, - EUR = Förderung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

    • bis zu 15.000, - EUR = Förderung bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Handlungsfeld C:

  • maximal 150.000, - EUR, als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung;

    • bis zu 50.000, - EUR = Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

    • bis zu 100.000, - EUR = Förderung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

    • bis zu 150.000, - EUR = Förderung bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Fristen?

  • Anträge können über das digitale Antragsformular der DSEE gestellt werden:

    • Handlungsfeld A+B: bis zum 30. September 2021 

    • Handlungsfeld C: bis zum 15. September 2021 

 

Weitere Informationen und Wichtiges zur Antragsstellung:

Hinweise zur Förderung, den Kriterien und Anforderungen unter

Richtlinie der DSEE - ZukunftsMUT

 

Online-Seminar zur 2. Förderrunde am 06. September 2021 von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zur Anmeldung 

 

Erklärvideo zum Online-Antragssystem

 

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz

E-Mail: hallo@d-s-e-e.de

Tel.: 03981 - 21 74 300
Mo, Di, Mi, Fr: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Quelle:  DSEE-Programm - ZukunftsMUT / 31.08.2021 re