DSEE startet Förderprogramm „INITIATIV!“

21. Juni 2024
Förderung

für nicht rechtsfähige Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat ihr neues Förderprogramm „INITIATIV!“ gestartet, das speziell auf nicht rechtsfähige Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen abzielt. Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung für Projekte, die das Gemeinwohl fördern und das ehrenamtliche Engagement stärken.

 

 

 

Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen, die ein gemeinwohlorientiertes Projekt durchführen.

  • Berechtigt sind Gruppen wie Vereine in Gründung, Initiativen, Arbeitsgruppen oder Bewegungen.

  • Die Antragstellung erfordert die Benennung einer Privatperson, die für die zweckgerechte Verwendung der Förderung haftet.

  • Nicht förderberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie anerkannte gemeinnützige Organisationen gemäß §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO).

 

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden Projekte in den folgenden Schwerpunkten:

  • Fit für die Zukunft: Strukturen stärken!

    • Ziel ist es, bestehende Strukturen zu verbessern und nachhaltiger zu gestalten, um die Zukunftsfähigkeit der Organisation oder Initiative zu sichern.

  • Engagierte gewinnen und binden: Mitmachmöglichkeiten für alle

    • Schaffung neuer und inklusiver Möglichkeiten, um Freiwillige zu gewinnen und langfristig zu binden.

  • Ab ins Rampenlicht: Den Wert des Engagements zeigen

    • Engagement in Szene setzen und die Bedeutung und den Wert der Arbeit für die Gesellschaft sichtbar machen.

  • Die Förderung umfasst Sachausgaben, Honorarausgaben für Moderationen und Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz.

  • Gefördert werden Anschaffungen bis zu einem Nettowert von 800 Euro.

  • Personalkosten sind jedoch nicht förderfähig.

  • Projekte müssen gemeinwohlorientiert sein, das heißt, sie müssen über das eigene Interesse der Gruppe hinausgehen, im öffentlichen Interesse liegen und ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt werden.

 

Förderhöhe?

  • Die DSEE bietet eine Projektförderung von bis zu 500 Euro.

  • In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 1.000 Euro bewilligt werden.

  • Für die Förderung ist kein Eigenanteil erforderlich.

 

Fristen und Bewerbung?

  • Anträge können ab dem 24. Juni 2024 gestellt werden.

  • Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 30. September 2024.

  • Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

  • Die Bewerbung erfolgt über ein digitales Fördersystem der DSEE, das durch Videoanleitungen unterstützt wird. Diese führen Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.

 

Weitere Informationen?

 

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz

Anna-Katharina Friedrich
Referentin Engagementförderung

E-Mail: hallo@d-s-e-e.de
Tel.: 03981 - 21 74 300 

Montag - Mittwoch: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt / 21.06.2024 re