#DSEEinformiert: Zuwendungsempfängerregister (ZER)
Das neue Zuwendungsempfängerregister soll ab dem 1. Januar 2024 kommen. Doch was bedeutet das für gemeinnützige Organisationen? Einige befürchten neue bürokratische Herausforderungen für Vereine und Stiftungen. Dabei soll der Registereintrag automatisch durch die Finanzbehörde erfolgen. Kann das klappen? Und was ist überhaupt Hintergrund und Zweck des neuen Registers? Zu diesen Fragen gibt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Vielwerth direkt nach dem Start des ZER Auskunft und Einblicke in erste praktische Erfahrungen.
Informationsveranstaltungen
09.01.2024, 17:00 - 18:15 Uhr: #DSEEinformiert Zuwendungsempfängerregister
31.01.2024, 17:00 - 18:15 Uhr: #DSEEinformiert Zuwendungsempfängerregister
Weitere Informationen:
#DSEEinformiert Zuwendungsempfängerregister
Quelle: DSEE/ 04.12.2023 re