Ehrenamtliche für Mitarbeit in Wahlvorständen gesucht

15. Januar 2024
News

Gleich mehrere Wahlen stehen 2024 an – helfende Hände erwünscht

Mit der Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 sowie der Wahl zum achten sächsischen Landtag am 1. September 2024 steht im Freistaat Sachsen ein Superwahljahr vor der Tür.

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Erzgebirgskreises wieder auf Ihre Mithilfe insbesondere in den Wahlvorständen angewiesen! 

Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses, der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände, die Stellvertreter der Mitglieder sowie die Schriftführer und die Hilfskräfte sind dabei ehrenamtlich tätig (vgl. u. a. § 11 S. 1 des Kommunalwahlgesetzes - KomWG). Sie haben einen Anspruch auf Entschädigung nach § 21 Absatz 1 und 3 der Sächsischen Gemeindeordnung.

Sollten Sie Interesse an dieser spannenden Tätigkeit im Rahmen der demokratischen Willensbildung haben, so wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde.

 

So sucht beispielsweise auch die Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz Ehrenamtliche für die Durchführung der in 2024 anstehenden Wahlen: 

 

Die Stadt Annaberg-Buchholz ruft engagierte Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich als ehrenamtliche Helfer für die Europawahl am 9. Juni 2024 sowie die Kreistags-, Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen einzusetzen, die ebenfalls an diesem Tag stattfinden.

Zudem steht am 1. September 2024 die Wahl des neuen Sächsischen Landtags an. Die Stadt sucht für die genannten Wahlen verlässliche ehrenamtliche Unterstützung, um die ordnungsgemäße Durchführung sicherzustellen.

Insgesamt werden 22 Wahlvorstände gebildet, bei welchen sich aktiv an diesem demokratischen Prozess beteiligt werden kann.

Während der Wahlzeit, die jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr dauert, übernehmen die Mitglieder der Wahlvorstände – aufgeteilt in zwei Schichten – die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Wahl in ihrem Wahlbezirk. Ab 18:00 Uhr erfolgt die Auszählung der Wählerstimmen.

Für die übernommene verantwortungsvolle Aufgabe erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld in Höhe von jeweils 30 bis 50 Euro als Anerkennung für ihren Einsatz.

Interessierte können sich schriftlich bei der Stadt Annaberg-Buchholz bewerben. Die Bewerbungen sind an den Fachbereich Innere Verwaltung, SG Personal, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz, oder per E-Mail an personal@annaberg-buchholz.de zu richten. Online-Bewerbungsformulare sowie detaillierte Informationen sind auf der offiziellen Website der Stadt unter www.annaberg-buchholz.de/wahlen verfügbar.

Die Stadt Annaberg-Buchholz dankt allen Interessenten im Voraus für ihre Bereitschaft, sich aktiv an dem demokratischen Prozess zu beteiligen und einen wertvollen Beitrag zum Gelingen der anstehenden Wahlen zu leisten (vgl. PM Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz v. 15.01.2024).

 

15.01.2024 Gl