Eine Patenschaft übernehmen

09. August 2021
Förderung News

Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“

Der AWO Landesverband Sachsen e.V. unterstützt ehrenamtliches Engagement in Sachsen im Rahmen des Patenschaftsprogramms „Menschen stärken Menschen“, das durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) gefördert wird.


Freiwillig Engagierte, die sich um Menschen in benachteiligenden Lebensumständen kümmern und ihnen im Alltag zur Seite stehen, werden mit einer finanziellen Pauschale unterstützt. Damit sollen eigene Kosten, z.B. Fahrtkosten und eigene Auslagen, ersetzt werden. Das Programm richtet sich auch an alle Helfenden, die sich in Form von Nachbarschaftshilfen in der Corona-Pandemie engagieren.

Wie wird man Pat*in bei der AWO Sachsen?

  • unterstützt werden sogenannte Chancen-Patenschaften und Mentoring

  • teilnehmen kann jede Person, je nach Region, Interessen und Wohnort

  • zuständige Bewilligungsstelle für Engagement als Pate oder Patin: AWO Landesverband Sachsen

 

Was bedeutet Patenschaft?

  • Mentor*in und „Patenkind“ treffen sich regelmäßig über einen Zeitraum von 6-8 Monaten

  • Patenschaften nicht nur in 1-zu-1 Beziehungen, sondern auch zwischen Familien

  • je nach Alter, Interessen und Wohnort ergeben sich unterschiedlichste Aktivitäten im Rahmen einer Patenschaft

  • Patinnen und Paten wirken als Türöffner in unsere Gesellschaft

  • Patinnen und Paten kümmern sich um Menschen in ihrer Umgebung oder organisieren nachbarschaftliche Aktionen und Veranstaltungen

  • Themen des Partnerschaftsprogrammes:

    • Schule / Arbeit / Wohnen / Gesundheit / Familie / Kultur / Sport / Freizeit / Erlernen der deutschen Sprache

 

Wofür kann eine Patenschaft übernommen werden?

  • für geflüchtete Menschen, die Sie z.B. bei Behördengängen begleiten oder bei alltäglichen Aufgaben unterstützen

  • für Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen

  • zur Hausaufgabenbetreuung von Kindern

und für Gruppenangebote wie:

  • Nachbarschaftsfeste

  • Hilfsgruppen

 

Welche Leistungen erbringt die AWO Sachsen?

  • Einzelpatenschaften: Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro pro Jahr

  • für Patenschaftsgruppen: Möglichkeit einer Sachkostenübernahme (gemäß Förderrichtlinie Patenschaftsprogramm)

  • finanzielle Unterstützung bei Veranstaltungen im Rahmen des Patenschaftsprogramms

  • Honorarkosten für Referent*innen im Rahmen des Patenschaftsprogramms

  • Kostenübernahme für längerfristige Gruppenangebote im Patenschaftsprogramm (z.B. Errichtung Fahrradwerkstatt, Gründung Nähzirkel, Eltern-Kind-Gruppe, Kochkurse, Nachhilfe etc.) sowie anfallende Material- oder andere Sachkosten

 

weitere Informationen

Iniformationsflyer

 

Quelle: Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e. V. / wu