‚‚Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.''
Mit dem niederschwelligen Programm ‚‚Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.'' unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen mit bis zu 2.500 EUR je Organisation.
Es können Projekte durchgeführt werden, die entweder dazu dienen, die Strukturen für Engagement und Ehrenamt vor Ort zu verbessern oder die dazu dienen, Ehrenamtliche zu gewinnen und zu binden.
Was wird gefördert?
Qualifikation: Anerkennung und Strukturstärkung zugleich
Auch im Ehrenamt gibt es viel zu lernen: Von Freiwilligenmanagement und Öffentlichkeitsarbeit über Fundraising bis hin zur Begleitung bei der Einführung neuer digitaler Tools.
Mitmachen ermöglichen
Ideen, wie man Engagierte besser einbinden und beteiligen kann,
Mitmachmöglichkeiten im Verein,
die Modernisierung der Webseite oder
die Durchführung einer Schnupper-Aktion.
Mehr gemeinsame Sache machen
Der Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen vor Ort,
ein regelmäßiger Stammtisch,
ein einmaliger Workshop zu Bestandsaufnahme und Lösungsmöglichkeiten oder
gemeinsame Projekte.
Die Förderung der praktischen Dinge
Manchmal sind es die ganz praktischen Dinge, die mit wenig Einsatz große Wirkung haben.
Ein Satz Basketbälle für die Jugendmannschaft,
ein Beamer für’s Vereinsheim oder
eine große Lieferung Marshmallows für das Herbstfest im Freien.
Anerkennungsformate
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich projektbezogene Ausgaben, soweit
sie erforderlich und angemessen sind. Dazu zählen unter anderem:
Sachausgaben wie
Anschaffungen (z.B. Materialien, Arbeitsmittel, IT);
Veranstaltungskosten (z.B. Mieten, Verpflegungskosten);
Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz;
kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt (keine Geldgeschenke), die Anreiz bilden für weiteren Einsatz, sofern sie einen Wert von 20,- EUR pro Person nicht übersteigen und sie der Öffentlichkeitsarbeit dienen.
Aufwendungen im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen (z.B. Honorare).
Wer ist antragsberechtigt?
juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse
z.B. Vereine, Stiftungen und Kirchengemeinden
Politische Parteien, Gebietskörperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie
nicht rechtsfähige Organisationen sind nicht antragsberechtigt.
Wie hoch ist die Föderung?
Maximal 2.500, - EUR - maximal 90% der Gesamtkosten,
als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung.
Fristen & Bewerbung?
Anträge für 2023 können ab sofort fortlaufend über das digitale Antragsformular der DSEE gestellt werden.
Weitere Informationen:
Hinweise zur Förderung, den Kriterien und Anforderungen unter
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz
Herrn Tobias Quednau
Referent Strukturstärkung
E-Mail: tobias.quednau@d-s-e-e.de
Tel.: 03981 - 21 74 300
Mo, Di, Mi, Fr: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Quelle: DSEE Mikrofoerderprogramm / 02.01.2023 re