BÜRGERBUDGET DES ERZGEBIRGSKREISES: 20 X 2.000 EURO

13. Juni 2023
Förderung

Jetzt vom 1. bis 30. Juni 2023 bewerben und Antrag einreichen!

In diesem Jahr wurde im Rahmen des Ehrenamtsbudgets erstmals das Kommunale Bürgerbudget mit aufgenommen, dass zur Umsetzung lokaler Projekte aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren dienen soll.

 

 

 

 

Bürgerbudget 20 x 2.000 Euro Beantragung ab sofort möglich

Die im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung stehenden Mittel betragen rund 38.500 Euro und wurden durch den Erzgebirgskreis auf insgesamt 40.000 Euro aufgestockt. Gemäß der vorliegenden Fachempfehlung vergibt der Erzgebirgskreis in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen die Fördermittel aus dem Kommunalen Bürgerbudget unmittelbar an die Antragsteller und hat dazu ein entsprechendes Verfahren aufgelegt.

 

Was ist förderfähig?

  • Gefördert werden Maßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates Sachsen, die dazu geeignet sind, Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umzusetzen, die das lokale Gemeinwesen stärken und im Ergebnis einen gesellschaftlichen Mehrwert vor Ort schaffen.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger des Erzgebirgskreises, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie

  • Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden, Stiftungen und andere Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind.

 

Fristen und Bewerbung?

  • Vom 1. bis 30. Juni 2023 können sich Interessenten für insgesamt 20 Projekte á jeweils 2.000 Euro bewerben und dazu im Bürgerbeteiligungsportal Sachsen online einen Antrag stellen.

  • Im Laufe des Monats Juli wird eine Jury über die Anträge befinden und unmittelbar im Anschluss die Bescheidung durch das Landratsamt Erzgebirgskreis erfolgen.

  • Bei der Vergabe der Fördermittel achtet die Jury bei gleicher Eignung der Projekte auf eine gleichmäßige Verteilung innerhalb des Erzgebirgskreises. In die Bewertung fließen sowohl die Kreativität der Idee als auch der Innovationsgrad ein.

 

Antragstellung und weitere Informationen:

Antragstellung: Fördermittel SächsKomPauschVO - Bürgerbudget | Beteiligungsportal Erzgebirgskreis (sachsen.de)

Hinweise zur Antragstellung - Bürgerbudget

Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Telefon: 03733 831- 1021 / -1022 / -1023
Telefax: 03733 831-1027
E-Mail: Buergerbudget@kreis-erz.de
Internet: www.ehrenamt.erzgebirgskreis.de

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

 

 

Ehrenamtsbudget 2023: 110.000 Euro für bürgerschaftliches Engagement

Für die Förderung und Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements hat der Erzgebirgskreis auch in diesem Jahr wieder Fördermittel an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ausgereicht. Insgesamt standen dafür 110.000 Euro zur Verfügung. Die Gelder, die vom Freistaat Sachsen jährlich zur eigenständigen Verwendung bereitgestellt werden, sollen dazu dienen, die Vielfalt und Einzigartigkeit des Ehrenamts besonders zu unterstützen und anzuerkennen. In Abstimmung mit den Damen und Herren Oberbürgermeistern und Bürgermeistern wurde entschieden, dass die Zuwendung nach einem einwohnerbasierten Verteilerschlüssel erfolgen soll. Durch die Ausreichung in der Fläche ist es möglich, auch kleinere Vereine, Initiativen und Privatpersonen vor Ort zu unterstützen. Die Verantwortlichen in den Kommunen wissen am besten, wo das Geld am dringendsten benötigt wird.