Erzgebirgskreis: Projektförderung „Inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderung“
Förderaufruf der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und des Beirates für Menschen mit Behinderungen des Erzgebirgskreises auf der Grundlage des § 6 der Sächsischen Kommunal-Pauschalen-Verordnung zur Antragstellung für die Förderung von Projekten für mehr Inklusion. Für den Erzgebirgskreis wird eine Zuwendung in Höhe von ca. 80.000 Euro zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen bereitgestellt.
Insbesondere können Projekte und Maßnahmen eine Förderung erhalten, die
die Bewusstseinsbildung für die Lage von Menschen mit Behinderungen, der Verbesserung der Barrierefreiheit, der Einbeziehung in die Gemeinschaft, der Verbesserung der Mobilität, der Teilhabe am Arbeitsleben sowie der Teilhabe am politischen, öffentlichen und kulturellen Leben von Menschen mit Behinderungen dienen
aber auch zur Öffnung bereits bestehender Angebote (zum Beispiel inklusive Ausgestaltung eines Festes oder barrierefreie Gestaltung einer Informationsbroschüre, besondere auch Beratungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung aller Menschen zum Thema) beitragen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsteller können sein:
gemeinnützige Vereine und Verbände,
Freie Träger,
Gruppen,
Initiativen,
Kirchen und Religions-Gemeinschaften
Kommunen.
Was ist förderfähig?
In den verschiedenen Projekten und Maßnahmen können gefördert werden:
Kosten für Druck- und Öffentlichkeitsarbeit
Verbrauchs-, Arbeitsmittel- und Materialkosten
Reise- und Fahrtkosten
Honorarkosten
Aufwandsentschädigungen
Kosten für Dolmetscher
Kosten für Lizenzen und Bildrechte
Anschaffungen von Ausstattungsgegenständen (keine Investitionen, nur geringwertige Wirtschaftsgüter)
sonstige projektbezogene Ausgaben
Personal- und Sachausgaben
Die Projekte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
das Projekt kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute
das Projekt ist realisierbar (rechtlich, technisch und zeitlich)
die Fördermittel stehen in einem realistischen Verhältnis zu den Gesamtkosten des Projektes
das Projekt dient der Stärkung des inklusiven Gemeinwesens
das Projekt wird nur im Erzgebirgskreis durchgeführt
Es sind keine Eigenmittel erforderlich, eine Förderung bis 100 Prozent ist möglich.
Antragstellung und Fristen:
Für eine Antragstellung auf Projektförderung, nutzen Sie bitte unser Online Formular, welches unter folgenden Link erreichbar ist: https://mitdenken.sachsen.de/1039067
Anträge für das Jahr 2024 können bis 15. März 2024 gestellt werden.
Weitere Informationen:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/erzgebirgskreis/beteiligung/themen/1039067
Landratsamt Erzgebirgskreis
Senioren- und Behindertenbeauftragte
Wettinerstraße 64
08280 Aue-Bad Schlema
Telefon: 03771 277-1060
Telefax: 03771 277 85 1060
E-Mail: sbb@kreis-erz.de
Internet: www.ehrenamt.erzgebirgskreis.de
Quelle: LRA ERZ/ 23.02.2024 re