Erzgebirgskreis: Projektförderung „Inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderung“

23. Februar 2024
Förderung

80.000 Euro | Frist: 15. März 2024

Förderaufruf der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und des Beirates für Menschen mit Behinderungen des Erzgebirgskreises auf der Grundlage des § 6 der Sächsischen Kommunal-Pauschalen-Verordnung zur Antragstellung für die Förderung von Projekten für mehr Inklusion. Für den Erzgebirgskreis wird eine Zuwendung in Höhe von ca. 80.000 Euro zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen bereitgestellt.

 

 

Insbesondere können Projekte und Maßnahmen eine Förderung erhalten, die

  • die Bewusstseinsbildung für die Lage von Menschen mit Behinderungen, der Verbesserung der Barrierefreiheit, der Einbeziehung in die Gemeinschaft, der Verbesserung der Mobilität, der Teilhabe am Arbeitsleben sowie der Teilhabe am politischen, öffentlichen und kulturellen Leben von Menschen mit Behinderungen dienen

  • aber auch zur Öffnung bereits bestehender Angebote (zum Beispiel inklusive Ausgestaltung eines Festes oder barrierefreie Gestaltung einer Informationsbroschüre, besondere auch Beratungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung aller Menschen zum Thema) beitragen.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsteller können sein:

  • gemeinnützige Vereine und Verbände,

  • Freie Träger,

  • Gruppen,

  • Initiativen,

  • Kirchen und Religions-Gemeinschaften

  • Kommunen.

 

Was ist förderfähig?

In den verschiedenen Projekten und Maßnahmen können gefördert werden:

  • Kosten für Druck- und Öffentlichkeitsarbeit

  • Verbrauchs-, Arbeitsmittel- und Materialkosten

  • Reise- und Fahrtkosten

  • Honorarkosten

  • Aufwandsentschädigungen

  • Kosten für Dolmetscher

  • Kosten für Lizenzen und Bildrechte

  • Anschaffungen von Ausstattungsgegenständen (keine Investitionen, nur geringwertige Wirtschaftsgüter)

  • sonstige projektbezogene Ausgaben

  • Personal- und Sachausgaben

 

Die Projekte müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • das Projekt kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute

  • das Projekt ist realisierbar (rechtlich, technisch und zeitlich)

  • die Fördermittel stehen in einem realistischen Verhältnis zu den Gesamtkosten des Projektes

  • das Projekt dient der Stärkung des inklusiven Gemeinwesens

  • das Projekt wird nur im Erzgebirgskreis durchgeführt

 

Es sind keine Eigenmittel erforderlich, eine Förderung bis 100 Prozent ist möglich.

 

Antragstellung und Fristen:

  • Für eine Antragstellung auf Projektförderung, nutzen Sie bitte unser Online Formular, welches unter folgenden Link erreichbar ist: https://mitdenken.sachsen.de/1039067

  • Anträge für das Jahr 2024 können bis 15. März 2024 gestellt werden.

 

Weitere Informationen:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/erzgebirgskreis/beteiligung/themen/1039067 

Landratsamt Erzgebirgskreis
Senioren- und Behindertenbeauftragte
Wettinerstraße 64
08280 Aue-Bad Schlema

Telefon: 03771 277-1060 
Telefax: 03771 277 85 1060
E-Mail: sbb@kreis-erz.de
Internet: www.ehrenamt.erzgebirgskreis.de

Quelle: LRA ERZ/ 23.02.2024 re