Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt«

31. Juli 2023
Förderung

15 Alltagsorte | jeweils bis zu 70.000 Euro | Frist: 30. September 2023

Gesellschaftlicher Zusammenhalt bildet die Grundlage des Miteinanders in unserer Demokratie. Dieser Zusammenhalt muss jedoch immer wieder aufs Neue geschaffen und gelebt werden.

Ziel des Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Hilfe von fantasievollen Begegnungsformaten zu stärken. Gesucht werden alltagsnahe Orte und Räume der Begegnung, die im besten Fall geeignet sind, Menschen unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen zusammenzuführen und den gesellschaftlichen Dialog über Statusgrenzen und soziale Trennlinien hinweg anzuregen.

Gefördert werden bundesweit mindestens 15 Alltagsorte mit jeweils bis zu 70.000,– Euro.

Wer kann sich bewerben?

  • Der Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« richtet sich an zivilgesellschaftliche Organisationen (z.B. gemeinnützige Vereine, Wohlfahrtsverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Sozialunternehmen) aus dem gesamten Bundesgebiet, die das brachliegende Begegnungspotenzial von Alltagsorten für Begegnung ausloten und aktivieren wollen.

 

Bewerbung und Fristen?

 

Weitere Informationen:

Zur Ausschreibung

Zur Bewerbung

Zu den FAQs

 

Zu formalen und inhaltlichen Fragen rund um den Bewerbungsprozess erreichen Sie das Programmbüro der Stiftung Mitarbeit per E-Mail unter begegnungsfonds@mitarbeit.de oder telefonisch unter (02 28) 6 04 24-60.

 

Quelle: Stiftung Mitarbeit / 31.07.2023 re