Fördermöglichkeiten für Kleinprojekte der Kulturellen Bildung
Die Netzwerkstelle Kulturelle Bildung im Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen unterstützt Projekte, die darauf abzielen, Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren für Kultur zu begeistern. Wenn Sie eine Initiative planen, die die kulturelle Bildung dieser Altersgruppe fördert, könnte die Förderung der Netzwerkstelle eine passende Unterstützungsmöglichkeit für Ihr Vorhaben sein.
Antragsberechtigte und Inhalte der Förderung:
Zuwendungsempfänger: Die Zuwendungen gemäß dieser Förderrichtlinie können an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie an natürliche Personen vergeben werden.
Antragsberechtigt sind Personen und Institutionen, die im Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen in den Bereichen Kunst, Kultur, Pädagogik oder Soziales tätig sind.
Gefördert werden engagierte Antragsteller, die Kleinprojekte der Kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche planen, vor allem innovative Projekte zur Förderung von Kreativität und kulturellem Verständnis.
Ein zentrales Kriterium ist die Zusammenarbeit mit mindestens zwei Kooperationspartnern zur Umsetzung eines kulturellen Vorhabens.
Die lokale Verankerung ist ebenfalls wichtig; die Projekte sollen im Kulturraum wirken und von regionalen Partnern umgesetzt werden.
Förderhöhen und -leistungen:
Finanzielle Unterstützung kann von 500 EUR bis 2.000 EUR gewährt werden.
Zusätzlich werden Projekte gefördert, die von Fachkräften mit entsprechender Qualifikation geleitet werden.
Darüber hinaus bietet die Förderung die Möglichkeit zur Vernetzung und erhöht die Sichtbarkeit der Projekte und ihrer Initiatoren in der Gemeinschaft der kulturellen Bildung.
Ihr Beitrag zur Kulturellen Bildung:
Ob bildende Kunst, Musik und Theater oder die Vermittlung von Tradition und Moderne – Ihre Ideen und Ihr Engagement sind gefragt, um die künstlerische Ader junger Menschen zu wecken, verborgene Talente zu entdecken und sowohl traditionelles Handwerk als auch moderne Medienkompetenz zu vermitteln.
Antragsstellung und Fristen:
Für detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen und dem Antragsprozess besuchen Sie bitte die Internetseite der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung unter der Rubrik „Kulturelle Bildung: Förderrichtlinie“. Dort finden Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Einreichung Ihres Projektes.
Letzter Einreichungstermin ist der 1. November für das laufende Haushaltsjahr. Maßgebend für die Fristwahrung ist der registrierte Eingang im Kultursekretariat.
Den Antrag, vollständig und unterschrieben, senden Sie an antrag@kr-erzms.de.
Beratung und Kontakt:
Die Netzwerkstelle Kulturelle Bildung steht Ihnen für individuelle Fragen und Beratung gerne zur Verfügung.
Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen
Netzwerkstelle Kulturelle Bildung
Augustusburger Str. 10 b
09557 Flöha
E-Mail: kubi@kr-erzms.de
Tel.: 0177 46 88 064
www.kulturraum-erzgebirge-mittelsachsen.de
Quelle: Newsletter der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung / 16.04.2024 re