Förderpreis Familienherz für benachteiligte Familien
Der Verein wurde 2005 von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Betriebskrankenkasse VBU gegründet, als diese ihr zehnjähriges Bestehen beging. Etwa 400 der über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BKK·VBU engagieren sich mit kleineren oder größeren Spenden, einer Vereinsmitgliedschaft oder aktiver Unterstützung für das Familienherz.
Seit 16 Jahren vergibt der BKK·VBU Familienherz e.V. jährlich den gleichnamigen Förderpreis an gemeinnützige Vereine, Initiativen oder Projekte, die sich für die Förderung und Chancengleichheit benachteiligter Familien und ihrer Kinder engagieren.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Initiativen oder Projekte,
die sich für für die Förderung und Chancengleichheit benachteiligter Familien und deren Kinder einsetzen
die bislang nicht oder nur geringfügig mit öffentlichen Mitteln gefördert werden
Mittelvergabe
zweckgebunden, das heißt für eine bestimmte Aufgabe oder ein konkretes Projekt
Beispiele für förderfähige Projekte
Patengroßeltern, Integrationssportvereine, Kreativprojekte für schwer kranke Kinder und deren Geschwister oder kulturelle Projekte für ältere und kranke Menschen
Antragsverfahren
Antragsstellung ist fortlaufend möglich
Quelle: BKK·VBU Familienherz e.V. / wu