FÖRDERPROGRAMM „AUF!LEBEN– ZUKUNFT IST JETZT“ DER DKJS FÜR 2021/22

09. November 2021
Förderung News

Förderung von (Tages)Ausflügen und regelmäßigen Angeboten

Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ reagiert die Bundesregierung auf die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche. Aufgrund der Einschränkungen im Kita- und Schulbetrieb, aber auch durch den Wegfall von Freizeit- und Unterstützungsangeboten, durch fehlende Kontakte oder angespannte Alltagssituationen haben viele von ihnen mit Lernrückständen, psychosozialen Belastungen und den Folgen von Bewegungsmangel zu kämpfen.

Innerhalb des Aktionsprogramms setzt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) in der „Aktion Zukunft“ das Förderprogramm AUF!leben – Zukunft ist jetzt. um, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird. Mit diesem Programm werden Kinder und Jugendliche unterstützt, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen zurückzugewinnen.

 

Wer ist antragsberechtig?

  • Gemeinnützige Körperschaften, z. B.

    • Vereine, gGmbHs und

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B.

    • kommunale Gebietskörperschaften – wie etwa Gemeinden und Kreise – als Träger von Schulen, Kitas, Jugendclubs und anderen öffentlichen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. 

 

Programmlaufzeit?

  • 1. Oktober 2021 bis 31. August 2022,

    • Projektdurchführung gemäß jeweils beantragter Dauer,

    • die Projekte können überjährig durchgeführt werden.

    • Mittel aus 2021 dürften nicht ins nächste Jahr übertragen werden.
       

Zielgruppen?

  • Kinder im Kita-und Vorschulalter,

  • Kinder und Jugendliche im Schulalter,

  • Jugendliche und junge Erwchsene bis einschließlich 26 Jahre,

  • (sozial-)pädagogische Fachkräfte, die Kinder und Jugendliche begleiten.

Insbesondere sollen die Kinder und Jugendlichen erreicht werden, die in Risikolagen aufwachsen, sich an Übergängen befinden und/oder besonders von den Folgen der Pandemie betroffen sind.
 

Fristen?

  • Aktuell können Anträge in den Kategorien IMPULS, ALLTAG PLUS, QUALIFIZIERUNG, MENTORING, FLEX und TRANSFER gestellt werden. Eine Antragstellung ist möglich bis zum 30. Juni 2022.

  • Für die Kategorien KOMPAKT und UMSETZUNGSPARTNER ist keine Antragstellung mehr möglich. Eine erneute Öffnung der Kategorie KOMPAKT Anfang 2022 steht unter Vorbehalt.

 

Zu den FAQs für Antragstellende.
 

Antragsvoraussetzungen?

  • Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit,

  • mind. dreijährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,

  • Qualifizierte Übungsleiter*innen, Jugendleiter*innen und Betreuer*innen mit Lizenz,

  • erweitertes Führungszeugnis gem. §30a BZRG.

 

zu den Fördergrundsätzen 

Beispielprojekte je Förderkategorie 


Übersicht der Förderkategorien:

Förderkategorie

Was wird gefördert?

Finanzie- rungsart

Höhe der Förderung

Soll- TN-Zahl

Verwendungs- nachweis

1 IMPULS

(ab 01.11.21)

einmalige, eintägige Projekte (mind. 6 Zeitstunden, zzgl. Vor- und Nachbereitung)

Festbetrag

40 Euro pro TN/Tag

7

vereinfachte Form

2 ALLTAG PLUS

(ab 01.11.21)

Projekte, regelmäßig an 2 bis 5 Zeitstunden pro Woche (zzgl. Vor- und Nachbereitung) für die Dauer von mind. 10 Wochen

Festbetrag

7 Euro pro TN/ Stunde

15

vereinfachte Form

3a KOMPAKT vor Ort
(unter Vorbehalt ab Anfang 2022)

Wochenend- und Ferienprojekte mit einer Dauer von 2 bis 14 Tagen, das tägliche Angebot umfasst mindestens 6 Zeitstunden (zzgl. Vor- und Nachbereitung)

Festbetrag

50 Euro pro TN/Tag

15

vereinfachte Form

3b KOMPAKT Camp (unter Vorbehalt ab Anfang 2022)

Wochenend- und Ferienprojekte mit einer Dauer von 2 bis 14 Tagen, die pädagogische Arbeit bzw. mind. Betreuung ist ganztägig zu leisten (16h/Tag), Aufsicht inkl. Nachtwache über 24h/tgl. Festbetrag

 

150 Euro pro TN/Tag

15

vereinfachte Form

4 QUALIFIZIERUNG

(ab 01.11.21)

Angebote für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Lehrkräfte, Pädagog:innen und erwachsene Begleitungen von Kindern und Jugendlichen. Ein Angebot erstreckt sich über mind. 16 Zeitstunden, wobei die Verteilung flexibel ist

Festbetrag

30 Euro pro TN/Stunde

10

vereinfachte Form

5 MENTORING

(ab 01.11.21)

Mentoring-Angebote, bei denen eine erwachsene bzw. ältere Bezugsperson ein Kind (oder mehrere Kinder) bzw. eine:n Jugendliche:n (oder mehrere Jugendliche) (die sog. Mentees) über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten begleitet

Festbetrag

150 Euro pro Tandem/Monat

./.

vereinfachte Form

6 FLEX

(ab 01.11.21)

Projekte, die im Kontext des Programms AUF!leben – Zukunft ist jetzt. förderfähig sind, sich aber keiner anderen Förderkategorie zuordnen lassen.

Fehlbedarfs- oder Vollfi- nanzierung

individuell gem. Bewilligung

./.

gemäß den Neben- bestimmungen der DKJS zum Weiterlei- tungsvertrag (enthalten die Bestim- mungen der ANBest- P bzw. -GK)

7 TRANSFER

(01.11.21)

Transfer bereits erprobter und nachweisbar wirksamer Projekte bzw. Modelle

Fehlbedarfs- oder Vollfi- nanzierung

individuell gem. Bewilligung

./.

wie zuvor

Weitere Informationen:

Deutsche Kinder und Jugendstiftung GmbH
Tempelhofer Ufer 11
10963 Berlin
E-Mail: aufleben@dkjs.de
https://www.dkjs.de/aufleben/

 

Quelle: AUF!leben | DKJS | / 09.11.2021/ re