Förderprogramm Common Ground

07. Oktober 2021
Förderung

Beteiligungsstrukturen in grenznahen Regionen Deutschlands

Mit dem Programm »Common Ground« fördert die Robert Bosch Stiftung Beteiligungsstrukturen in grenznahen Regionen Deutschlands und seiner Nachbarstaaten. Durch die gemeinsame Konzeption, Organisation und Durchführung eines grenzübergreifenden Beteiligungsprozesses sollen regionale Herausforderungen angegangen, Potenziale freigesetzt und Lösungen gefunden werden.

Das Programm fördert in einer 3-jährigen Pilotphase von 2023 bis 2025 bis zu 8 deutsche Grenzregionen mit insgesamt bis zu 1,3 Mio. EUR bei der Umsetzung inklusiver und lokaler Bürgerbeteiligungsprozesse. Das nexus Institut unterstützt die ausgewählten Regionen bedarfsorientiert und individuell und organisiert Weiterbildungen sowie Erfahrungsaustausch.

 

Was sind mögliche Themen für eine grenzüberschreitende Beteiligung?

Common Ground ist grundsätzlich offen für die Förderung aller Themen, die dem Gemeinwohl dienen. Themen können zum Beispiel sein: 

  • Projekte zur Entwicklung der grenzüberschreitenden Daseinsvorsorge,

    • zum Beispiel in den Bereichen ÖPNV, Energieversorgung, Abfallbeseitigung, Gesundheitsversorgung und Bildung.

  • Projekte zur gemeinsamen Entwicklung von Konzepten für die Region,

    • zum Beispiel eines grenzübergreifenden Tourismus-, Kultur-, Mobilitäts- oder Klimaschutzkonzepts, die gemeinsame Konzeptionierung von (öffentlichen) Einrichtungen, die von Einwohner:innen auf beiden Seiten der Grenze genutzt werden – zum Beispiel eines gemeinsamen Schwimmbads.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Eine regionale Gebietskörperschaft,

    • Landkreise, Kommunen, Kommunalverbände oder eine andere Gebietskörperschaften aus Deutschland oder einem der Nachbarländer),

  • gemeinsam mit drei weiteren Partner:innen,

    • insgesamt je eine Gebietskörperschaft und je eine zivilgesellschaftliche Organisation pro Land.

 

Antragsverfahren und Fristen?

  • Die Bewerbung als Region für Common Ground ist zweistufig.

  • In der ersten Stufe reicht der Hauptantragsteller bis zum 15. November 2021 die Interessenbekundung ein.

  • Hierfür ist nur eine Registrierung im Portal der Robert Bosch Stiftung und die Vorstellung der Idee notwendig.

    • Alle Bewerber werden zu einem ganztägigen Workshop zum Thema „Gute Beteiligung in Kommunen“ eingeladen (Ende November 2021).

  • Bis zum 15. Februar 2022 Einreichen der finalen Bewerbung (inkl. Kostenplan und Letters of Intent) – per E-Mail an common.ground@bosch-stiftung.de.

    • Das Bewerbungsformular hierfür wird im November bereitgestellt. 

  • Die Auswahl der max. 8 Grenzregionen erfolgt bis Ende März 2022.

 

Weitere Informationen:

Common Ground - Über Grenzen mitgestalten

Ausschreibung

FAQs

nexus Institut
Frau Kerstin Franzl
Tel.: 030 - 318 054 64
E-Mail: common.ground@nexusinstitut.de


Quelle: https://www.bosch-stiftung.de / 07.10.2021 re