Förderprogramm Common Ground
Mit dem Programm »Common Ground« fördert die Robert Bosch Stiftung Beteiligungsstrukturen in grenznahen Regionen Deutschlands und seiner Nachbarstaaten. Durch die gemeinsame Konzeption, Organisation und Durchführung eines grenzübergreifenden Beteiligungsprozesses sollen regionale Herausforderungen angegangen, Potenziale freigesetzt und Lösungen gefunden werden.
Das Programm fördert in einer 3-jährigen Pilotphase von 2023 bis 2025 bis zu 8 deutsche Grenzregionen mit insgesamt bis zu 1,3 Mio. EUR bei der Umsetzung inklusiver und lokaler Bürgerbeteiligungsprozesse. Das nexus Institut unterstützt die ausgewählten Regionen bedarfsorientiert und individuell und organisiert Weiterbildungen sowie Erfahrungsaustausch.
Was sind mögliche Themen für eine grenzüberschreitende Beteiligung?
Wer ist antragsberechtigt?
Eine regionale Gebietskörperschaft,
Landkreise, Kommunen, Kommunalverbände oder eine andere Gebietskörperschaften aus Deutschland oder einem der Nachbarländer),
gemeinsam mit drei weiteren Partner:innen,
insgesamt je eine Gebietskörperschaft und je eine zivilgesellschaftliche Organisation pro Land.
Antragsverfahren und Fristen?
Weitere Informationen:
Common Ground - Über Grenzen mitgestalten
nexus Institut
Frau Kerstin Franzl
Tel.: 030 - 318 054 64
E-Mail: common.ground@nexusinstitut.de
Quelle: https://www.bosch-stiftung.de / 07.10.2021 re