Förderprogramm für kommunalen Klimaschutz
Mit der Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.
Die positiven Effekte gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus:
Sie steigern die Lebensqualität vor Ort.
Sie entlasten den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten.
Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.
Was ist förderfähig?
Bau- und Investkosten,
Honorarkosten,
Personalkosten und
Sachkosten.
Folgende Organisationen können einen Förderantrag stellen:
Kommunen,
kommunale Zusammenschlüsse,
Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind,
öffentliche, gemeinnützig oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen,
im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen,
Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen zudem gibt es
spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte.
Erhöhte Förderquoten
Finanzschwache Kommunen profitieren dauerhaft von erhöhten Förderquoten. Als finanzschwach gelten Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
Antragstellende aus den Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt, sodass auch ihnen erhöhte Förderquoten gewährt werden. Damit unterstützt das Bundesumweltministerium die erfolgreiche Strukturentwicklung in diesen Regionen.
Fristen?
Das bundesweite Förderprogramm ist vorerst befristet bis zum 31.12.2027.
Orientierung & Förderberatung
Info-Veranstaltungen und Starterseminare für Zuwendungsempfänger bietet u. a. das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz.
Ansprechpartner für Antragsberatung und -begleitung (Unterstützung bei Antragstellung, Detailberatung zu Kommunalrichtlinie) ist der Projektträger Jülich: https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen
Weitere Informationen
Fördermöglichkeiten im Überblick
Service und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
Tel.: 030 - 390 01-170
E-Mail:skkk@klimaschutz.de
Quelle: Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt / 28.09.2022 re