Förderprogramm für kommunalen Klimaschutz

28. September 2022
Förderung

Auch für gemeinnützige Organisationen.

Mit der Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.

 

 

 

 

 

Die positiven Effekte gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus:

  • Sie steigern die Lebensqualität vor Ort.

  • Sie entlasten den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten.

  • Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.

 

Was ist förderfähig?

  • Bau- und Investkosten,

  • Honorarkosten,

  • Personalkosten und

  • Sachkosten.

 

Folgende Organisationen können einen Förderantrag stellen:

  • Kommunen,

  • kommunale Zusammenschlüsse,

  • Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind,

  • öffentliche, gemeinnützig oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen,

  • im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen,

  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen zudem gibt es

  • spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte.

 

Erhöhte Förderquoten

  • Finanzschwache Kommunen profitieren dauerhaft von erhöhten Förderquoten. Als finanzschwach gelten Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.

  • Antragstellende aus den Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt, sodass auch ihnen erhöhte Förderquoten gewährt werden. Damit unterstützt das Bundesumweltministerium die erfolgreiche Strukturentwicklung in diesen Regionen. 

 

Fristen?

  • Das bundesweite Förderprogramm ist vorerst befristet bis zum 31.12.2027. 

 

Orientierung & Förderberatung

  • Info-Veranstaltungen und Starterseminare für Zuwendungsempfänger bietet u. a. das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz.

  • Ansprechpartner für Antragsberatung und -begleitung (Unterstützung bei Antragstellung, Detailberatung zu Kommunalrichtlinie) ist der Projektträger Jülich: https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen 

 

Weitere Informationen

zum Programm

zur Richtlinie

Fördermöglichkeiten im Überblick

 

Service und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
Tel.: 030 - 390 01-170
E-Mail:skkk@klimaschutz.de


Quelle: Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt / 28.09.2022 re