Förderprogramm „NOVUM: Ideen. einfach. machen!“

06. September 2021
Förderung

Jugendinitiativfonds 

Mit dem Programm „NOVUM: Ideen. einfach. machen!“ fördert die Sächsischen Jugendstiftung Jugendinitiativen und Jugendgruppen aus ganz Sachsen. Junge Menschen im Alter von 14–22 Jahren, können eine Förderung von maximal 500,00 EUR zur Umsetzung ihrer Ideen beantragen.

 

 

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Jugendliche zwischen 14 und 22 Jahren.

  • Als Vertragspartner soll ein rechtsfähiger Teilnehmer der Initiative oder ein örtlicher Träger der Jugendhilfe zur Verfügung stehen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Maximal können 500,00 EUR beantragt werden. 

 

Welche Fristen gibt es?

  • Eine Antragsstellung ist fortlaufend möglich. 

 

Wie erfolgt die Beantragung?

  • Über das Online-Formular des Förderprogramms NOVUM.

  • Darin müssen folgende Fragen schlüssig beantwortet werden:

    • Wer seid Ihr und wo findet Euer Projekt statt?

    • Was wollt Ihr machen? – Was ist Eure Idee?

    • Was wollt Ihr mit der Fördersumme anfangen?

    • Was wird nach der Aktion anders sein? – Was bewirkt die Umsetzung Eurer Idee?

 

Wie geht es danach weiter?

  1. Eine Jury entscheidet über die Vergabe des Fördergeldes. Bis zur Entscheidung dauert es ca. 4 Wochen.

  2. Wird die Idee ausgewählt, muss eine Skizze für die Umsetzung sowie ein einfacher Kosten- und Finanzierungsplan erstellt werden.

  3. Anschließend beginnt die Umsetzung.

  4. Der ganze Prozess soll von einer erwachsenen Patin oder einem Paten begleitet werden. 

 

Weitere Informationen:

Regeln zur Förderung durch NOVUM

Online-Formular des Förderprogramms NOVUM 

Sächsische Jugendstiftung
Weißeritzstraße 3
01067 Dresden

Ansprechpartner: Robinson Dörfel
Fachreferent Jugendarbeit

Telefon: 0351 - 3237190-15
E-Mail: rdoerfel[at]saechsische-jugendstiftung.de

 

Quelle: https://www.saechsische-jugendstiftung.de / 06.09.2021 re