Förderrichtlinie Besondere Regionale Initiativen

21. Dezember 2023
Förderung

Bis zum 31.01.2024 bewerben 

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung eröffnet mit der Förderrichtlinie Besondere Regionale Initiativen (FRL RegIn/2023) für Vorhaben, die der zukunftsorientierten Entwicklung der Regionen, Städte und Dörfer, der Baukultur und des Innovativen Bauens im Freistaat Sachsen dienen, eine Chance auf Umsetzung.

Unterstützt werden Projekte, die nicht in der bestehenden Förderlandschaft abgebildet werden, für die aber dennoch ein landesweites Interesse des Freistaates Sachsen besteht sowie eine besondere Bedeutung für die Fachziele des Staatministeriums für Regionalentwicklung gegeben ist. Es werden insbesondere Projekte gesucht, die innovative Ansätze mit überregionaler Bedeutung entwickeln oder umsetzen.

 

 

 

 

 

Die Projekte sollen Maßnahmen in einem oder mehreren der nachfolgenden Bereiche zum Gegenstand haben:

  • Regionalentwicklung, insbesondere Initiativen zur Belebung der Innenstädte und Ortsteilzentren sowie Kooperationsprojekte,

  • Baukultur, insbesondere Vorhaben mit Relevanz für das Neue Europäische Bauhaus (NEB),

  • Baukulturelles Erbe,

  • Innovatives Bauen, insbesondere Konzepte, Vorplanungen und Modellvorhaben.

 

Förderhöhe:

  • Die Zuwendung wird im Regelfall als Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

  • Die beantragte Förderung muss mindestens 4.000 EUR und darf höchstens 200.000 EUR betragen.

 

Fristen und Beantragung:

 

Weitere Informationen:

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Referat Förderstrategie - Gaby Fuchs

E-Mail: Referat Förderstrategie: Referat23@smr.sachsen.de 

 

Quelle: SMR/ 21.12.2023 re