Förderrichtlinie für Kleinprojekte der Kulturellen Bildung

30. August 2023
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Noch bis 1. November beantragen

Mit dem Beschluss der neuen Förderstrategie und der neuen Förderrichlinien für den Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen im Rahmen des Kulturevent haben sich auch für die Förderung von Kleinprojekten für die kulturelle Bildung Änderungen ergeben. Es ist ein höherer Gesamtausgabenumfang bis zu 2.000 Euro (bisher 1.000 Euro) pro Kleinprojekt zugelassen und die Antragsfrist im jeweiligen Haushaltsjahr wurde vom 15. Oktober bis zum 1. November verlängert.

 

Die Förderrichtlinie unterstützt Kleinprojekte der Kulturellen Bildung, die sich durch die Kooperation unterschiedlicher Träger bzw. Einzelpersonen und durch Beteiligungsorientierung auszeichnen und der Zusammenarbeit zwischen Kunst und Kultur sowie Einrichtungen der schulischen, außerschulischen und sozialen Kinder- und Jugendbildung dienen.

Die Förderrichtlinie im Überblick

  • Gegenstand der Förderung: klar inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Kleinprojekte der Kulturellen Bildung

  • zuwendungsberechtigt: juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen

  • antragsberechtigt: Personen oder Institutionen, die ihre künstlerische, kulturelle, pädagogische oder soziale Arbeit im Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen leisten

  • zuwendungsfähige Gesamtausgaben: mind. 500 Euro, Höchstgrenze von 2.000 Euro

  • Vollfinanzierung: bis 500 Euro der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

  • Anteilsfinanzierung: Zuschuss von bis zu 650 Euro bis zur Höchstgrenze von 2.000 Euro der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

  • schriftlich anhand eines verbindlichen Formulars

  • bis spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn

  • letzter Einreichungstermin: 1. November 2023

 

weitere Informationen

 

Quelle: Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen / wu