Förderung der F. C. Flick Stiftung
Die F. C. Flick Stiftung unterstützt Projekte, die geeignet sind, die Völkerverständigung zu fördern, Rechtsextremismus, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und daraus motivierter Gewalt in Deutschland entgegenzuwirken.
Die Förderung richtet sich an Kinder und Jugendliche in den Neuen Bundesländern und Berlin.
Die Stiftung fördert insbesondere innovative Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich und Jugendaustauschprojekte, vorwiegend mit den östlichen Nachbarländern Europas und Israel. Die Projekte sollten nachhaltig angelegt sein.
Voraussetzung für eine Förderung
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die Gewähr dafür bieten, dass er/sie aufgrund der personellen, finanziellen und sachlichen Grundausstattung in der Lage ist, das Vorhaben durchzuführen.
Der Antragsteller/die Antragstellerin ist verpflichtet, die Zuwendung im Sinne des Stiftungszwecks (§ 2 Abs.1 und 2 der Satzung der F. C. Flick Stiftung) zu verwenden.
Der Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin verpflichtet sich, die Ergebnisse des mit Stiftungsmitteln geförderten Vorhabens der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich zu machen. Auf die Beteiligung der Stiftung ist hinzuweisen.
Personalkosten werden nur anteilig übernommen.
Eine Förderung kann nicht rückwirkend erfolgen.
Die Stiftung bietet keine Vollfinanzierung an. Es muss mindestens ein weiterer Fördergeldgeber oder ein entsprechender Eigenanteil vorliegen.
Projektantrag
Anträge sind ausschließlich mit dem Onlineformular an die F. C. Flick Stiftung zu richten.
Dem Projektantrag sind ein Nachweis der Gemeinnützigkeit und bei Vereinen die Satzung beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 2-3 Monate vor Projektbeginn der Stiftung vorliegen muss.
Quelle: F.C.Flick Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz / wu