Förderung für kleine Vorhaben mit großer Wirkung

19. September 2023
Förderung

Austausch und Internationalisierung mit „Kleinaktivitäten“ unterstützen

Sogenannte „Kleinaktivitäten“ rund um den internationalen Jugendkulturaustausch können ohne viel Verwaltungsaufwand über die BKJ gefördert werden. 

Mit Hilfe der Förderung von sogenannten „Kleinaktivitäten“ durch Mittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) können unkompliziert neue Formate und Ideen des digitalen Austauschs und viele andere Vorhaben gefördert werden, die für den internationalen Austausch von Nutzen sind. In Frage kommt etwa eine gemeinsame digitale Ausstellung, die partnerschaftliche Erstellung einer Publikation, die audiovisuelle Dokumentation einer Begegnung oder auch ein Werbetag vor Ort in der Einrichtung, bei dem junge Menschen für internationalen Austausch motiviert werden.

Es ist auch möglich, mit mehreren Kleinaktivitäten-Förderungen mehrere Tageshonorare für Coaches zu finanzieren, die eine Organisation oder Einrichtung bei der „Internationalisierung“ oder „Europäisierung“ der eigenen Arbeit unterstützen.

Auch kann ein gemeinsam mit jungen Menschen durchgeführter partizipativer Planungsprozess für eine Begegnung mitfinanziert werden, um diese Begegnung anschließend zur Förderung einzureichen und gemeinsam mit den jungen Menschen umzusetzen. 

Mit der Kleinaktivitäten-Förderung können vielerlei Projekte, Prozesse und Vorhaben verwirklicht werden, die nicht mit festen Fördersätzen und Teilnehmerlisten abgerechnet werden, aber trotzdem die internationale Begegnungsarbeit unterstützen. Der Fantasie sind dabei (fast) keine Grenzen gesetzt.

 

Was wird gefördert?

  • Grundsätzlich können Projektideen und -formate gefördert werden, bei denen es nicht zu einer analogen Begegnung der Partnerorganisationen kommt.

  • Mögliche Formate sind neben den oben genannten beispielhaft auch: Online-Veranstaltungen, Fotowettbewerbe, digitales Theater und Storytelling, mehrsprachige Methodensammlungen und Publikationen, Erstellung von virtuellen Dokumenten zu einem gemeinsam recherchierten Thema, Podcasts aufnehmen, Ausstellungen, Filme, Aufführungen und andere offene Veranstaltungen, die keine Teilnehmerliste als Nachweis benötigen.

 

Wer wird gefördert?

  • Anerkannte gemeinnützige Organisationen und Träger der Kulturellen Jugendbildung und soziokulturellen Arbeit aus Deutschland, die im internationalen Jugendaustausch tätig sind.

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Maximal 1.000 Euro Förderung pro Vorhaben bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent.

 

Wie wird ein Förderantrag gestellt?

Die Trägerorganisation aus Deutschland reicht das sehr kurze Antragsformular direkt bei der BKJ ein. Im Antragsformular sollen kurz und verständlich dargestellt werden:

  • das Format des Vorhabens,

  • die Ziele und Zielgruppe(n), Methoden, Thematik,

  • der Nutzen für den internationalen Jugendkulturaustausch bzw. der unmittelbare Bezug zum internationalen Jugendkulturaustausch,

  • der Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan.

zum Förderantrag Kleinaktivitäten (Muster)

 

Weitere Informationen:

Kleinaktivitäten-Förderung - Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) 

Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ)
Küppelstein 34
42857 Remscheid

Frau Karolina Kuhnhenn
Tel.:: 02191 - 934 82 55
E-Mail-Adresse: kuhnhenn@bkj.de

Frau Agnieszka Dudek
Tel.: 030 - 48 48 60 52
E-Mail-Adresse: dudek@bkj.de

 

Quelle: BKJ/ 14.09.2023 re