Förderung kultureller und sozialer Projekte
Der Förderverein „Land in Sicht“ unterstützt Projekte, Initiativen und Einrichtungen im ländlichen Raum und den kleineren Städten Sachsens, die durch kulturelle und soziale Arbeit für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen eintreten und sich für ein Miteinander ohne Diskriminierung, Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Sexismus stark machen.
Wer ist antragsberechtigt?
Eingetragene gemeinnützige Vereine, die
ihren Sitz im ländlichen Raum bzw. in einer Kleinstadt Sachsens haben und
deren satzungsgemäße Ziele denen des Fördervereins „Land in Sicht“ entsprechen.
Was ist förderfähig?
Kulturelle und soziale Projekte, die sich für ein Miteinander ohne Diskriminierung, Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Sexismus einsetzen und
ganz oder zum größten Teil im ländlichen Gebiet bzw. in einer Kleinstadt Sachsens durchgeführt werden.
Eine Förderung kommt insbesondere für solche Projekte in Betracht, bei denen durch die Zuwendung andere öffentliche Finanzierungsquellen (z.B. Förderrichtlinien des Bundes, des Landes oder von öffentlich-rechtlichen Stiftungen) erschlossen werden können.
Einige Beispiele:
Kulturveranstaltungen wie Konzerte oder Lesungen,
Workshops für Drucktechniken oder
Vermittlungsangebote für politische Themen,
schulische Infotouren,
der Aufbau eines soziokulturellen Treffpunkts,
ein Bus für eine mobile Bibliothek,
eine Kaffeemaschine für den Mehrgenerationen-Brunch, usw.
Wie hoch ist die Förderung?
Zuschüsse können in Höhe von 100 EUR bis 2.500 EUR beantragt werden,
im Regelfall nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten und
im Einzelfall höchstens 2.500 EUR pro Jahr und Antragsteller.
Im Regelfall nicht förderfähig sind Personalkostenzuschüsse sowie Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Bitte nutzen Sie das Antragsformular und senden dieses per Email an info@land-in-sicht-ev.de.
Erforderliche Angaben:
Antragsteller/Kontakt,
Projektbeschreibung,
beantragte Summe,
Finanzierungsplan und
Freistellungsbescheid vom Finanzamt.
Fristen?
17. September 2024 (für die Jurysitzung Anfang Oktober)
Weitere Informationen:
https://land-in-sicht-ev.de/antrag-stellen/
Land in Sicht e.V.
Spinnereistraße 7. Haus 3 (11)
04179 Leipzig
E-Mail: info@land-in-sicht-ev.de
www.land-in-sicht-ev.de
Quelle: https://land-in-sicht-ev.de/ /25.07.2024 re