Förderung KulturErhalt

18. Juli 2022
Förderung

für Angebote in Städten und im ländlichen Raum

Mit der Förderung sollen Projekte und Investitionen in Sachsens Kunst und Kultur ermöglicht werden, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und dafür zu sorgen, dass die Angebote in Städten und im ländlichen Raum erhalten bleiben. Sächsische Kultureinrichtungen und Veranstalter aus den unterschiedlichsten Sparten werden unter anderem dabei unterstützt. 

 

 

Wer ist antragsberechtigt? 

  • sächsische Kulturveranstalter:innen aus den Bereichen Darstellende Künste, Musik, Soziokultur, Film, Bibliothek/Literatur

  • unter bestimmten Bedingungen Einzelunternehmen

  • juristische Personen, die zivilgesellschaftliche Verbands- und Netzwerkarbeit zum Zwecke der Kulturpflege oder zur Förderung von Kunst und Kultur leisten

  • Träger von anderen Einrichtungen, die nachweislich kulturelle Angebote organisieren

 

Was wird gefördert?

Bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendung beträgt 100.000 EUR. Förderfähig sind:

  • neue Veranstaltungsformate,

  • Digitalisierung,

  • Kampagnen zur Publikumsrückgewinnung,

  • Rückgewinnung von Fachkräften,

  • pandemiebedingt unterbrochene Kooperationen,

  • Investitionen, wie Umsetzung von Hygienekonzepten, Infrastruktur und Digitalisierung, Beauftragung von Dienstleistern.

 

Fristen & Antragsstellung? 

  • Antragsfrist: 31. Oktober 2022

  • Anträge und weitere Informationen: SAB Sachsen

 

Weitere Informationen:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: 0351 4910-0
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de

Ansprechpartnerin: Sabine Mannebach
Tel.: 0341 - 70 29 2-42 26 

 

Quelle: SAB/ NL Soziokultur Sachsen/ 18.07.2022 re