Förderung KulturErhalt
Mit der Förderung sollen Projekte und Investitionen in Sachsens Kunst und Kultur ermöglicht werden, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und dafür zu sorgen, dass die Angebote in Städten und im ländlichen Raum erhalten bleiben. Sächsische Kultureinrichtungen und Veranstalter aus den unterschiedlichsten Sparten werden unter anderem dabei unterstützt.
Wer ist antragsberechtigt?
sächsische Kulturveranstalter:innen aus den Bereichen Darstellende Künste, Musik, Soziokultur, Film, Bibliothek/Literatur
unter bestimmten Bedingungen Einzelunternehmen
juristische Personen, die zivilgesellschaftliche Verbands- und Netzwerkarbeit zum Zwecke der Kulturpflege oder zur Förderung von Kunst und Kultur leisten
Träger von anderen Einrichtungen, die nachweislich kulturelle Angebote organisieren
Was wird gefördert?
Bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendung beträgt 100.000 EUR. Förderfähig sind:
neue Veranstaltungsformate,
Digitalisierung,
Kampagnen zur Publikumsrückgewinnung,
Rückgewinnung von Fachkräften,
pandemiebedingt unterbrochene Kooperationen,
Investitionen, wie Umsetzung von Hygienekonzepten, Infrastruktur und Digitalisierung, Beauftragung von Dienstleistern.
Fristen & Antragsstellung?
Antragsfrist: 31. Oktober 2022
Anträge und weitere Informationen: SAB Sachsen
Weitere Informationen:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: 0351 4910-0
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Ansprechpartnerin: Sabine Mannebach
Tel.: 0341 - 70 29 2-42 26
Quelle: SAB/ NL Soziokultur Sachsen/ 18.07.2022 re