Förderung Lastenfahrräder/-pedelecs

05. Mai 2021
Förderung

500 EUR je Lastenfahrrad / 1.500 EUR je Lastenpedelec

Der Freistaat fördert die Beschaffung von gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.  Gefördert wird die Neuanschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast.

 

 

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Kleinstunternehmen

  • kleine und mittlere Unternehmen

  • Vereine

  • Kommunen und Zweckverbände 

 

Höhe der Förderung?

  • Lastenfahrrad - Zuschuss in Höhe von 500 Euro.

  • Lastenpedelec - Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro

Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig.
Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen eine Lasten-Zuladung von mindestens 40 Kilogramm ermöglichen.

 

Weitere Informationen:

Richtlinie und Antragsformular

Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Stauffenbergallee 24
01099 Dresden
Tel.: 0351 - 8139-0
E-Mail: poststelle@lasuv.sachsen.de

 

Quelle: Förderung für Lastenfahrräder/-pedelecs - sachsen.de / 05.05.2021 re

Kontakt

Fachstelle Ehrenamt

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz