Förderung Lastenfahrräder/-pedelecs
Der Freistaat fördert die Beschaffung von gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Gefördert wird die Neuanschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast.
Wer ist antragsberechtigt?
Kleinstunternehmen
kleine und mittlere Unternehmen
Vereine
Kommunen und Zweckverbände
Höhe der Förderung?
Lastenfahrrad - Zuschuss in Höhe von 500 Euro.
Lastenpedelec - Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro
Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig.
Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen eine Lasten-Zuladung von mindestens 40 Kilogramm ermöglichen.
Weitere Informationen:
Richtlinie und Antragsformular
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Stauffenbergallee 24
01099 Dresden
Tel.: 0351 - 8139-0
E-Mail: poststelle@lasuv.sachsen.de
Quelle: Förderung für Lastenfahrräder/-pedelecs - sachsen.de / 05.05.2021 re
Kontakt
Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
- E-Mail: ehrenamt@kreis-erz.de
- Telefon: 03733 831-1022 / -1023
- Internet: www.ehrenamt.erzgebirgskreis.de