Auch in 2022: Förderung Lastenfahrräder/-pedelecs
Seit März 2021 fördert der Freistaat die Beschaffung von gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Gefördert wird die Neuanschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast.
Im gesamten Jahr 2021 wurden insgesamt 300 Förderanträge für 386 Lastenräder gestellt. Das gesamte Antragsvolumen belief sich auf 546.500 EUR.
In diesem Jahr stehen für die Förderung insgesamt 700.000 EUR zur Verfügung.
Wer ist antragsberechtigt?
Kleinstunternehmen
kleine und mittlere Unternehmen
Vereine
Kommunen und Zweckverbände
Höhe der Förderung?
Lastenfahrrad - Zuschuss in Höhe von 500 EUR.
Lastenpedelec - Zuschuss in Höhe von 1.500 EUR
Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig.
Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen eine Lasten-Zuladung von mindestens 40 Kilogramm ermöglichen.
Weitere Informationen:
Richtlinie und Antragsformular
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Stauffenbergallee 24
01099 Dresden
Tel.: 0351 - 8139-0
E-Mail: poststelle@lasuv.sachsen.de
Quelle: Pressemitteilung SMWA vom 09.01.2022 "Mit dem Lastenfahrrad klimafreundlich unterwegs" 10.01.2022 re
Kontakt
Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
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