Stiftung Deutsches Hilfswerk 

17. November 2025
Förderung

Förderung sozialer Projekte im Bereich Digitalisierung

Digitalisierung verändert unsere Gesellschaft, unsere Kommunikation und unser Zusammenleben grundlegend. Analoge Technologien werden zunehmend durch digitale Innovationen ergänzt oder abgelöst. Dies betrifft insbesondere die soziale Arbeit in Deutschland.

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk unterstützt daher Projekte, die die Selbstwirksamkeit, Teilhabe und Zukunftschancen von Menschen auf Basis digitaler Technologien neu denken. Gefördert werden innovative Lösungen, die konkrete Verbesserungen im sozialen Bereich ermöglichen.

Technologien in Bereichen wie Virtual und Augmented Reality, Künstliche Intelligenz, Assistenzsysteme, Gamification sowie Software- und Appentwicklung bieten neue Möglichkeiten für wirksame soziale Angebote.

 

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, die:

  • vom Finanzamt gemäß § 5 Absatz 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt sind,

  • sich der Zielsetzung der Stiftung verpflichtet fühlen und mindestens einen Satzungszweck teilen,

  • mindestens 51 % Einfluss auf den Betreiber ausüben und nicht durch öffentliche Hand, gewerbliches Interesse oder eine einzelne natürliche Person dominiert werden,

  • deren Vertretungsberechtigte nicht generell von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind oder werden.

 

Was wird gefördert?

  • Personal- und Honorarkosten zur bedarfsgerechten Anleitung, Unterstützung und Begleitung von digitalen Technologien im Rahmen sozialer Projekte.

  • Personal- und Honorarkosten zur Entwicklung von Technologien, die direkt die Teilhabe und Selbstwirksamkeit von benachteiligten Menschen verbessern.

 

Bewerbung und Fristen?

  • Das Anlegen von Bewerbungen im Förderportal ist jederzeit möglich.

  • Die Einreichungsfrist für Bewerbungen läuft  bis zum 18. Dezember 2025.

  • Nur Bewerbungen von Organisationen, deren Organisationsangaben bis zum 11. Dezember 2025 durch die Stiftung geprüft und positiv bestätigt wurden, werden berücksichtigt.

  • Die Prüfung der Organisationsdaten kann bis zu 10 Tage dauern – bitte rechtzeitig einreichen.

  • Über die Bewerbungen entscheidet der Stiftungsvorstand in der Frühjahrssitzung im Mai 2026.

  • Frühestmöglicher Projektbeginn: 1. Juni 2026.

 

Zum Förderportal

 

Weitere Informationen:

Förderschwerpunkt Digitalisierung - Deutsche Fernsehlotterie

Fördergrundsätze 

Erläuterungen zur Digitalisierung

 

Deutsches Hilfswerk Stiftung des bürgerlichen Rechts (SdbR)
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Quelle: Stiftung Deutsches Hilfswerk / 12.11.2025. re