Förderung von »Modellvorhaben zur Zukunftsplattform«

03. April 2024
Förderung

Interessenbekundungen bis zum 6. Juni 2024 einreichen

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützt Modellprojekte im Bereich Soziale Arbeit durch die Förderung von „Modellvorhaben zur Zukunftsplattform“. Diese Förderung zielt darauf ab, zeitlich begrenzte Experimente sozial innovativer und gemeinwohlorientierter Projekte zu ermöglichen, die neue Lösungsansätze für aktuelle gesellschaftliche und soziale Herausforderungen bieten.

 

 

 

Die finanzielle Unterstützung soll zur Generierung neuer Erkenntnisse im sozialen Bereich sowie zur Etablierung innovativer Praktiken, Konzepte und sozialer Dienstleistungen beitragen. Auch die Übertragung bereits bestehender Ideen auf weitere Anwendungsfälle ist ein Ziel dieser Initiative.

Im Rahmen der Umsetzung und Vorbereitung der Modellvorhaben stehen den Trägern die Angebote der Zukunftsplattform für soziale Innovationen (SINN) zur Verfügung. Diese bieten nicht nur Unterstützung bei der Entwicklung innovativer Ideen, sondern auch bei der Schaffung von Netzwerken und Begleitstrukturen für eine nachhaltige Anwendung der Innovationen.

 

Wer kann sich bewerben?

  • Die zweite Förderbekanntmachung zu sozial innovativen Modellvorhaben richtet sich an Projekte, die in allen Themenfeldern der Sozialen Arbeit wirken und insbesondere auf sozial innovative Präventions- und Unterstützungsangebote abzielen.

  • Der Förderaufruf ist offen gestaltet, um Trägern viel Raum für innovative und kreative Konzepte zu bieten, wobei der Innovationscharakter der Ideen besonders im Fokus steht.

  • Die Förderung kann für Projekte gewährt werden, die folgende Themenbereiche der sozialen Arbeit ansprechen: besondere Lebenslagen, Integration, Inklusion, Kinder, Jugendliche, Familie und/oder alternde Gesellschaft.

  • Antragsteller können Träger oder Trägerverbünde mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen sein.

 

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses und kann bis zu 24 Monate dauern.

  • Die Zuwendungssumme kann bis zu 300.000 Euro betragen.

 

Antragsstellung?

  • Das Verfahren zur Antragsstellung ist zweistufig:

  • Interessierte Träger können bis zum 6. Juni 2024 einen aussagekräftigen Projektvorschlag bei der Bewilligungsbehörde, der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), einreichen.

  • Nach positiver Bewertung des Projektvorschlags fordert die Bewilligungsbehörde den Träger oder Trägerverbund zur eigentlichen Antragstellung auf.

  • Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen im Jahr 2024 ist der 6. Juni 2024.

 

Am 11. April 2024 findet eine digitale Informationsveranstaltung für alle Interessierten und potentiellen Antragsteller statt.
Die Anmeldung ist über das Bürgerbeteiligungsportal möglich.

 

Weitere Informationen:

Modellvorhaben zur Zukunftsplattform 

Zukunftsplattform für soziale Innovationen (SINN)

Website der Sächsischen Aufbaubank (SAB)

Bürgerbeteiligungsportal


Quelle: Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt/ 28.03.2024 re