Förderungen der Heidehof Stiftung
Die Heidehof Stiftung verfolgt gemäß ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Sie ist selbst sowohl Träger als auch Anteilseigner von entsprechenden Einrichtungen und Organisationen. Darüber hinaus fördert sie Projekte aus den folgenden Bereichen:
Menschen mit Behinderung
Die Stiftung engagiert sich für Menschen mit Behinderung durch die Trägerschaft eigener Einrichtungen und durch Förderung von Fremdprojekten, insbesondere von:
Inklusion
Selbsthilfegruppen
Integrationsprojekten
Differenzierten Förder-, Arbeits- und Wohnangeboten
Bildung
Die Stiftung ist gemeinsam mit der Robert Bosch Stiftung Träger des Deutschen Schulpreises. Schwerpunkte der geförderten Fremdprojekte sind:
Schulentwicklung
MINT-Bildung – sowohl in Schulen als auch außerschulisch
Musisch-ästhetische Bildung und Erziehung
Umwelt
Gefördert werden sowohl Projekte von kleinen gemeinnützigen Institutionen als auch größere Vorhaben i.d.R. in Form von Kofinanzierungen. Schwerpunkte sind dabei die Umweltbildung sowie Naturschutz und Landnutzung.
Gesundheit
Drittmittelförderung:
Ambulante Methoden in der Psychiatrie, speziell in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Tiefenpsychologische und systemisch orientierte Therapieverfahren
Soziales
Der Bereich Soziales konzentriert sich auf die Förderung von Fremdprojekten, u.a. auf:
Ambulante Dienste, Sozialstationen
Frauenprojekte
Ambulante, teilstationäre und stationäre Formen der Altenhilfe
Kinder- und Jugendförderung
Integrationsprojekte für Migrantinnen und Migranten
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige oder öffentliche Körperschaften.
Projektzeitraum?
Es werden sowohl ein- als auch mehrjährige Projekte gefördert.
Förderfähige Kosten und Obergrenze?
Sowohl Sach- als auch Personalkosten sind förderfähig. Es gibt keine Obergrenze. Die Höhe des Förderbetrages ist vom jeweiligen Projekt und den noch zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig.
Fristen und Beantragung?
Die Bewilligung von Anträgen erfolgt fortlaufend – es gibt somit keine festen Abgabetermine oder Einreichungsfristen. Alle Anträge müssen aber mindestens zwei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Quelle: Heidehof Stiftung GmbH / wu