Förderungen der Heidehof Stiftung

20. Oktober 2021
Förderung News

in den Bereichen Menschen mit Behinderung, Bildung, Umwelt, Gesundheit und Soziales

Die Heidehof Stiftung verfolgt gemäß ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Sie ist selbst sowohl Träger als auch Anteilseigner von entsprechenden Einrichtungen und Organisationen. Darüber hinaus fördert sie Projekte aus den folgenden Bereichen:

Menschen mit Behinderung

Die Stiftung engagiert sich für Menschen mit Behinderung durch die Trägerschaft eigener Einrichtungen und durch Förderung von Fremdprojekten, insbesondere von:

  • Inklusion

  • Selbsthilfegruppen

  • Integrationsprojekten

  • Differenzierten Förder-, Arbeits- und Wohnangeboten

 

Bildung

Die Stiftung ist gemeinsam mit der Robert Bosch Stiftung Träger des Deutschen Schulpreises. Schwerpunkte der geförderten Fremdprojekte sind:

  • Schulentwicklung

  • MINT-Bildung – sowohl in Schulen als auch außerschulisch

  • Musisch-ästhetische Bildung und Erziehung

 

Umwelt

Gefördert werden sowohl Projekte von kleinen gemeinnützigen Institutionen als auch größere Vorhaben i.d.R. in Form von Kofinanzierungen. Schwerpunkte sind dabei die Umweltbildung sowie Naturschutz und Landnutzung.

Gesundheit

Drittmittelförderung: 

  • Ambulante Methoden in der Psychiatrie, speziell in der Kinder- und Jugendpsychiatrie

  • Tiefenpsychologische und systemisch orientierte Therapieverfahren

 

Soziales

Der Bereich Soziales konzentriert sich auf die Förderung von Fremdprojekten, u.a. auf:

  • Ambulante Dienste, Sozialstationen

  • Frauenprojekte

  • Ambulante, teilstationäre und stationäre Formen der Altenhilfe

  • Kinder- und Jugendförderung

  • Integrationsprojekte für Migrantinnen und Migranten

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige oder öffentliche Körperschaften.

Projektzeitraum?

Es werden sowohl ein- als auch mehrjährige Projekte gefördert.

Förderfähige Kosten und Obergrenze?

Sowohl Sach- als auch Personalkosten sind förderfähig. Es gibt keine Obergrenze. Die Höhe des Förderbetrages ist vom jeweiligen Projekt und den noch zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig.

Fristen und Beantragung?

Die Bewilligung von Anträgen erfolgt fortlaufend – es gibt somit keine festen Abgabetermine oder Einreichungsfristen. Alle Anträge müssen aber mindestens zwei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

 

weitere Informationen

FAQ

Antragstellung

 

Quelle: Heidehof Stiftung GmbH / wu