Förderung für Natur- und Umweltschutzprojekte deutschlandweit

19. Dezember 2022
Förderung

Hand in Hand für eine intakte Natur

Die Heinz Sielmann Stiftung unterstützt Projekte zum langfristigen Erhalt der biologischen Vielfalt. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung wertvoller Lebensräume und Arten, wissenschaftliche Forschung zum Schutz der Natur sowie Projekte, die Menschen an die Natur heranführen und für ihren Schutz sensibilisieren. 

 

 

 

Für welche Bereiche kann eine Förderung beantragt werden?

Projekte, die direkt oder indirekt zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur Bewahrung schützenswerter Lebensräume beitragen oder/und das öffentliche Bewusstsein für den Natur- und Artenschutz stärken. Dazu gehören:

  • Maßnahmen zur Entwicklung, Renaturierung, Sicherung und Pflege ökologisch wertvoller Lebensräume,

  • Maßnahmen zur Vernetzung bzw. ökologischen Aufwertung einzelner Biotope,

  • Maßnahmen zur direkten Förderung des Artenschutzes,

  • wissenschaftliche Forschung zur Erweiterung der Kenntnisse über effektive Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung bedrohter Arten/spezifischer Lebensraumtypen und Lebensraumansprüche und 

  • wissenschaftliche Forschung über die Verbreitung bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Bestandsentwicklung.

 

Welche Kosten und Maßnahmen sind förderfähig?

Es können sowohl Sach- als auch Personalkosten gefördert werden. Förderfähige Maßnahmen sind z.B.:

  • der Erwerb von naturschutzfachlich wertvollen Grundstücken zur Sicherung oder Entwicklung wertvoller Biotope,

  • Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen an wertvollen Biotopen,

  • Maßnahmen zum spezifischen Artenschutz,

  • Erstellung bzw. Unterstützung der Erarbeitung von naturschutzfachlichen Planungen,

  • Naturschutzforschung, insbesondere mehrjährige Untersuchungen zur Bestandsentwicklung von Flora und/oder Fauna mit begleitendem Monitoring als Instrument der Erfolgskontrolle,

  • wissenschaftliche Begleitung gezielter Artenhilfsprogramme sowie

  • Untersuchung von Habitat- bzw. Standortansprüchen bedrohter Tier- und Pflanzenarten, auch mit dem Ziel der Entwicklung von Artenhilfsprogrammen.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Formal als gemeinnützig anerkannte Körperschaften und öffentlich-rechtlich verfasste Körperschaften,

    • dazu gehören zum Beispiel Hochschulen, gemeinnützige Vereine und NGOs.

  • Die Trägerschaft von Fördermaßnahmen setzt generell voraus, dass der Bewilligungsempfänger über die für die Projektdurchführung notwendige fachliche und praktische Kompetenz sowie eine funktionierende Organisationsstruktur verfügt.

 

Art und Umfang der Förderung?

  • Es gibt weder eine finanzielle Unter- noch eine Obergrenze für die Förderung von Projekten.

  • Die Förderung kann je nach Projekt in Form einer Gesamt- oder Anteilsfinanzierung erfolgen.

  • Die finanzielle Förderung von Projekten kann Sach- und Personalkosten beinhalten.

 

Antragsfristen und Bewerbung? 

  • Antragsfristen:

    • 1. Quartal 2023 - 31. Januar 2023

    • 2. Quartal 2023 - 15. April 2023

    • 3. Quartal 2023 - 15. Juni 2023

    • 4. Quartal 2023 - 30. September 2023 

  • Der Antrag kann ausschließlich über einen Online-Förderantrag gestellt werden.

 

Weitere Informationen: 

Förderrichtlinien der Heinz Sielmann Stiftung  

FAQs 

Heinz Sielmann Stiftung
Gut Herbigshagen
Sielmann-Weg 1
37115 Duderstadt

Tel.: 05527 - 914-244
E-Mail: foerderwesen@sielmann-stiftung.de 
www.sielmann-stiftung.de 

 

Quelle: Heinz Sielmann Stiftung/ 15.12.2022/ re