Gemeinschaftsfonds Zukunftswege Ost startet

02. Juli 2024
Förderung News

Mikroprojekteförderung für mindestens 100 Projekte mit bis zu 5.000 Euro

Schnell, unkompliziert und ohne Eigenmittel: Die Mikroprojekteförderung des Gemeinschaftsfonds Zukunftswege Ost startet ab sofort. Es sollen mindestens 100 Projekte mit bis zu 5.000 Euro unterstützt werden. Anträge sind fortlaufend möglich. Erste Auszahlungen sind für September geplant. Ab 1. Juli 2024 können sich Engagierte für eine Förderung aus dem Gemeinschaftsfonds Zukunftswege Ost bewerben.

Mit dem Gemeinschaftsfonds sollen Menschen ermutigt und finanziell unterstützt werden, die sich in Ostdeutschland aktiv vor Ort für ein gesellschaftliches Miteinander und ein respektvolles Zusammenleben einsetzen oder einsetzen möchten. Die Mirkoprojekteförderung ist eine erste Maßnahme. Langfristig soll der Fonds mit weiteren Partnern schrittweise ausgebaut werden und so auch eine strukturelle Förderung ermöglichen.

Die dahinterstehende Gemeinschaftsinitiative, die der Bundesverband Deutscher Stiftungen gemeinsam mit vier seiner Mitglieder – der Stiftung Bürger für Bürger (Halle/Saale), der ZEIT STIFTUNG BUCERIUS (Hamburg), der Cellex Stiftung (Dresden) und der Freudenberg Stiftung (Weinheim a. d. Bergstraße) – gegründet hatte, zielt darauf ab, die demokratische Kultur und das zivilgesellschaftliche Engagement in Ostdeutschland zu stärken. Sie wird von zahlreichen weiteren Stiftungen, Vereinen, Unternehmen und der Politik unterstützt und getragen. Schirmherr der Initiative ist der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Staatsminister Carsten Schneider.

Wer kann sich bewerben?

  • gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen

  • ehrenamtliche Initiativen ohne eigene Rechtsform können über lokale, gemeinnützige Vereine gefördert werden

 

Förderbereiche

  • Austausch und Dialog

  • demokratische Kultur

  • Stärkung der Zivilgesellschaft

 

Voraussetzung

Das zivilgesellschaftliche Engagement der Antragstellerinnen und Antragsteller für die Gleichwertigkeit aller Menschen und für Demokratie gilt als Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Fonds. Parteipolitische Aktivitäten sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Bewerbung und Auswahl

  • Antragstellung fortlaufend

  • ausschließlich digital

  • Jury als Vergabegremium

 

Allgemeine Informationen

Informationen zum Gemeinschaftsfonds

 

Quelle: Stiftung Bürger für Bürger / wu