„Ich bin HIER! Herkunft – Identität – Entwicklung – Respekt“
Das Bundesprogramm „Kultur macht stark“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert außerschulische Angebote der kulturellen Bildung, die von lokalen Bündnissen für Bildung umgesetzt werden. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, die in einer sozialen, kulturellen oder finanziellen Risikolage aufwachsen.
Umgesetzt wird das Förderprogramm gemeinsam mit 30 bundesweiten Programmpartnern. Der Paritätische Gesamtverband ist einer von ihnen und fördert im Rahmen des Bundesprogrammes kulturpädagogische Maßnahmen auf der Grundlage seiner Konzeption „Ich bin HIER! Herkunft - Identität - Entwicklung - Respekt“.
Ziel und Zielgruppe?
sozialraumorientierte Angebote für Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren, die in einer sozialen Risikolage aufwachsen
die Maßnahmen sollen die beteiligten Kinder und Jugendlichen dazu zu befähigen, (wieder) Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu haben bzw. zu entwickeln
Maßnahmen sollen niedrigschwelligen Zugang zur Zielgruppe sicherstellen
Förderumfang?
Mindestsumme für eine Antragstellung: 1.500 Euro
Förderhöchstgrenze pro Jahr und Bündnis / Letztzuwendungsempfänger: 60.000 Euro
maximale Laufzeit: bis 31.08.2022
Antragsberechtigte und Träger
lokale Bündnisse vor Ort, aus mindestens drei lokalen Akteuren mit gemeinsamem Konzept:
mind. ein Partner, der über Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verfügt (z. B. Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Familienzentren, Fanprojekte)
Sozialraumpartner (z. B. Beratungsstellen, Freizeiteinrichtungen, soziokulturelle Zentren, Kommunen)
Bildungspartner bzw. Kulturpartner (Volkshochschulen, Bibliotheken, Theater, Schulen, Schulfördervereine)
Bündnisse:
müssen aus mindestens drei zivilgesellschaftlichen Akteuren bestehen, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
müssen Kooperationsvereinbarung abschließen
müssen gemeinsames Konzept entwickeln
müssen plausibel darlegen, wie sie die Zielgruppe erreichen wollen
müssen die sozialräumlichen Gegebenheiten berücksichtigen
sollten Ehrenamtliche einbeziehen
sollten Eigenleistungen einbringen
Kooperationspartner in Bündnissen können sein: Verbände bzw. Vereine, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen und sich im Bereich der sozialen Arbeit, insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit engagieren
Bündnispartner können bspw. sein: öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Familienzentren, Schulfördervereine, Migrant/-innenselbstorganisationen, Beratungsstellen, Freizeiteinrichtungen, Fanprojekte, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Volkshochschulen, Bibliotheken oder Theater
Schulen können Teil eines Bündnisses und somit Kooperationspartner, nicht aber Zuwendungsempfänger und Veranstalter von Maßnahmen sein
nur juristische Personen als Zuwendungsempfänger
förderfähige Formate?
verschiedenen Formate, z.B. die auch miteinander kombiniert werden
Ganztagesveranstaltung (7 Stunden)
mehrmonatige Kursformate (über drei oder sechs Monate)
Ferienkurse (drei- oder fünftägig)
mehrtägige kulturpädagogische Ferienfahrten (max. 10 Tage, max. 15 Teilnehmer)
Elterneinbindung (soll im Rahmen von Kleingruppen mit einem eigenständigen Konzept erfolgen)
Antragsfristen?
27. Dezember 2021: frühster Projektstart: 1. März 2022
13. Februar 2022: frühster Projektstart: 1. Mai 2022
20. April 2022: frühster Projektstart: 1. Juli 2022
weitere Informationen?
Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. / Landesverband Soziokultur Sachsen e. V. / wu