„Ich bin HIER! Herkunft – Identität – Entwicklung – Respekt“

20. Dezember 2021
Förderung

Förderung sozialraumorientierter Angebote für Kinder und Jugendliche

Das Bundesprogramm „Kultur macht stark“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert außerschulische Angebote der kulturellen Bildung, die von lokalen Bündnissen für Bildung umgesetzt werden. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, die in einer sozialen, kulturellen oder finanziellen Risikolage aufwachsen.

Umgesetzt wird das Förderprogramm gemeinsam mit 30 bundesweiten Programmpartnern. Der Paritätische Gesamtverband ist einer von ihnen und fördert im Rahmen des Bundesprogrammes kulturpädagogische Maßnahmen auf der Grundlage seiner Konzeption „Ich bin HIER! Herkunft - Identität - Entwicklung - Respekt“.

 

Ziel und Zielgruppe?

 

  • sozialraumorientierte Angebote für Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren, die in einer sozialen Risikolage aufwachsen

  • die Maßnahmen sollen die beteiligten Kinder und Jugendlichen dazu zu befähigen, (wieder) Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu haben bzw. zu entwickeln

  • Maßnahmen sollen niedrigschwelligen Zugang zur Zielgruppe sicherstellen

 

Förderumfang?

  • Mindestsumme für eine Antragstellung: 1.500 Euro

  • Förderhöchstgrenze pro Jahr und Bündnis / Letztzuwendungsempfänger: 60.000 Euro

  • maximale Laufzeit: bis 31.08.2022

 

Antragsberechtigte und Träger

  • lokale Bündnisse vor Ort, aus mindestens drei lokalen Akteuren mit gemeinsamem Konzept:

    • mind. ein Partner, der über Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verfügt (z. B. Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Familienzentren, Fanprojekte)

    • Sozialraumpartner (z. B. Beratungsstellen, Freizeiteinrichtungen, soziokulturelle Zentren, Kommunen)

    • Bildungspartner bzw. Kulturpartner (Volkshochschulen, Bibliotheken, Theater, Schulen, Schulfördervereine)

  • Bündnisse:

    • müssen aus mindestens drei zivilgesellschaftlichen Akteuren bestehen, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

    • müssen Kooperationsvereinbarung abschließen

    • müssen gemeinsames Konzept entwickeln

    • müssen plausibel darlegen, wie sie die Zielgruppe erreichen wollen

    • müssen die sozialräumlichen Gegebenheiten berücksichtigen

    • sollten Ehrenamtliche einbeziehen

    • sollten Eigenleistungen einbringen

  • Kooperationspartner in Bündnissen können sein: Verbände bzw. Vereine, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen und sich im Bereich der sozialen Arbeit, insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit engagieren

  • Bündnispartner können bspw. sein: öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Familienzentren, Schulfördervereine, Migrant/-innenselbstorganisationen, Beratungsstellen, Freizeiteinrichtungen, Fanprojekte, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Volkshochschulen, Bibliotheken oder Theater

  • Schulen können Teil eines Bündnisses und somit Kooperationspartner, nicht aber Zuwendungsempfänger und Veranstalter von Maßnahmen sein

  • nur juristische Personen als Zuwendungsempfänger

 

förderfähige Formate?

  • verschiedenen Formate, z.B. die auch miteinander kombiniert werden

    • Ganztagesveranstaltung (7 Stunden)

    • mehrmonatige Kursformate (über drei oder sechs Monate)

    • Ferienkurse (drei- oder fünftägig)

    • mehrtägige kulturpädagogische Ferienfahrten (max. 10 Tage, max. 15 Teilnehmer)

    • Elterneinbindung (soll im Rahmen von Kleingruppen mit einem eigenständigen Konzept erfolgen)

 

Antragsfristen?

  • 27. Dezember 2021: frühster Projektstart: 1. März 2022

  • 13. Februar 2022: frühster Projektstart: 1. Mai 2022

  • 20. April 2022: frühster Projektstart: 1. Juli 2022

 

weitere Informationen?

Übersicht

Förderkonzeption & FAQ's

 

 

Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. / Landesverband Soziokultur Sachsen e. V. wu