Inklusion vor Ort | bis zu 1 Mio Euro pro Tandem

07. November 2023
Förderung Pressemitteilung

Das Programm für die modellhafte Förderung inklusiver Sozialräume in Sachsen

»Inklusion vor Ort« - Ein gemeinsames Projekt von der Aktion Mensch und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung inklusiver Sozialräume in Sachsen.

In enger Zusammenarbeit werden die Aktion Mensch und der Freistaat Sachsen jeweils zwei Netzwerkpartner aus den Bereichen Kommunalverwaltung und freier gemeinnütziger Träger in bis zu fünf sächsischen Sozialräumen fördern. Diese Partner werden gemeinsam daran arbeiten, umfassende inklusive Netzwerke aufzubauen, die den gesamten Sozialraum einbeziehen. Jeder geförderte Sozialraum erhält im Zeitraum von fünf Jahren bis zu 1 Million Euro an Fördermitteln, hälftig aufgeteilt auf den freigemeinnützigen Träger und die Kommunalverwaltung.

 

Ein inklusiver Sozialraum zeichnet sich durch seine Vielfalt und Offenheit aus. Er ermöglicht Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Bedürfnissen, sich zu begegnen, auszutauschen und gemeinsam zu gestalten. Dazu gehört auch eine umfassende und gut vernetzte Infrastruktur, die den Bedürfnissen aller gerecht wird.

 

Wer kann sich bewerben?

  • Alle interessierten Kommunalverwaltungen und freigemeinnützigen Organisationen sind herzlich eingeladen, sich gemeinsam für dieses wegweisende Projekt zu bewerben und sich aktiv an der Schaffung inklusiver Sozialräume für Menschen mit Behinderungen in Sachsen zu beteiligen.

  • Für die Förderung des Freistaates Sachsen gilt:

    • Förderung von bis zu fünf sächsischen Kommunalverwaltungen (Gemeinde, Stadt, Landkreis) möglich

    • zunächst Laufzeit von drei Jahren, Antrag auf eine Verlängerung um zwei Jahre möglich

    • jeweils maximal 100.000 Euro je Kommunalverwaltung und Jahr

    • bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den projektbezogenen Personal- und Sachausgaben der Kommunalverwaltung

 

Was wird gefördert?

  • Inklusive und partizipative Sozialraumgestaltung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

  • Fördersumme pro Tandem: Maximal eine Million Euro, bestehend aus

    • 500.000 Euro aus Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen für die Kommunalverwaltung.

      • Es können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Personal-, Honorar- und Sachkosten) gefördert werden.

    • 500.000 Euro von der Aktion Mensch für die freigemeinnützige Organisation für die Jahre 2024-2029.

      • Es können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten (Personal-, Honorar- und Sachkosten) bezuschusst werden.

 

Förderzeitraum

  • Ziel ist für beide Förderer ein fünfjähriger Förderzeitraum.

  • Die Förderung des Freistaates Sachsen besteht dabei aus zwei Blöcken: Der Planungs- und Durchführungsphase (drei Jahre) sowie der Verstetigungsphase (zwei Jahre).

  • Die Förderung der Aktion Mensch erstreckt sich über fünf Jahre. 

  • Start der Förderung: Voraussichtlich ab 1. September 2024

 

Bewerbung und Fristen?

  • Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2024. 

  • Konzeptpapier: maximal drei Seiten (einschließlich Deckblatt vier Seiten).

  • Mindestens drei Absichtserklärungen von unterstützenden Organisationen: Alle unterstützenden Organisationen eines Netzwerks unterschreiben jeweils eine Absichtserklärung.

  • Die Unterlagen sind per pdf zu senden an: inklusiver-sozialraum-sax@aktion-mensch.de .

 

Hintergrund:

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Sozialorganisation Aktion Mensch haben am 31. August 2023 eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung inklusiver Sozialräume in Sachsen unterzeichnet. Dafür stehen in den kommenden fünf Jahren Mittel in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung.  Die Summe wird bis 2028 zu gleichen Teilen vom SMS und der Aktion Mensch bereitgestellt. Mit den Geldern der Tandemförderung sollen barrierefreie, partizipative und inklusive Sozialräume zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in bis zu fünf Modellkommunen entstehen.

 

Weitere Informationen: 

Nutzen Sie auch die Online-Fragestunde am Dienstag, 28. November 2023 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Teilnahmelink 

 

zur Förderbekanntmachung 

Aktion Mensch - Inklusion vor Ort Sachsen.

 

Quelle: Inklusion vor Ort - Behindern verhindern - sachsen.de / 06.11.2023 re