Inklusionspreis 2022
Unter dem Leitmotiv: »So geht sächsisch inklusiv!« hat der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, zum fünften Mal einen Preis für Beispiele gelungener Inklusion ausgeschrieben.
Ziel ist es, Ideen, Projekte und Maßnahmen auszuzeichnen, die den Gedanken der Inklusion aktiv und nachhaltig voranbringen und die die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportieren sowie das gelungene inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung erfahrbar machen und zur Nachahmung anregen.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle im Freistaat Sachsen ansässigen Organisationen, Vereine, Kommunen, Einrichtungen, Initiativen, Projekte gleich welcher Rechtsform.
In welchen Kategorien kann man sich bewerben?
Der Inklusionspreis wird in 5 Kategorien ausgelobt:
»Digitale Barrierefreiheit«,
»Kinder und Familie«,
»Kultur«,
»Tourismus« und
»Wohnen«.
Was gibt es zu gewinnen?
Je Kategorie erhält ein Preisträger ein Preisgeld in Höhe von 1.500 EUR.
Das Preisgeld soll zweckgebunden für die Verstetigung der ausgezeichneten Inklusionsbeispiele eingesetzt werden.
Fristen?
Bewerbungen sind bis zum 31. August 2022 (Bewerbungseingang) einzureichen:
online über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter der Umfrage „Bewerbung Sächsischer Inklusionspreis 2022“
per E-Mail an: info.inklusionsbeauftragter@sk.sachsen.de ,
schriftlich an folgende Adresse:
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Archivstraße 1
01097 Dresden.
Weitere Informationen:
Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich an Frau Miroslawa Müller.
Tel.: 0351 - 564-10711
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Archivstr. 1
01097 Dresden
E-Mail: info.inklusionsbeauftragter@sk.sachsen.de
Quelle Newsletter Sozialverband VdK Sachsen e. V. / 13.06.2022 re