Innovationspreis Weiterbildung des Freistaates Sachsen 2023
Der Freistaat Sachsen vergibt im Jahr 2023 zum 22. Mal einen Preis für beispielhafte Innovationen in der allgemeinen, beruflichen, wissenschaftlichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Grundlage der Preisauslobung ist das Weiterbildungsgesetz in Verbindung mit der Weiterbildungsförderungsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.
Ziel des Preises?
Mit der Auszeichnung erfahren herausragende konkrete Ideen oder Projekte zur Weiterbildung im Freistaat Sachsen eine öffentliche Anerkennung und Verbreitung. Das innovative Konzept, beispielsweise zu den aktuellen oder zukünftigen großen Herausforderungen in Sachsen, soll sich deutlich von guter Praxis unterscheiden und Transferpotential aufweisen, um die weitere Entwicklung der sächsischen Weiterbildung als ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil des Bildungswesens positiv zu beeinflussen.
Dotierung?
bis zu 40.000 Euro
Verwendung des Preisgeldes für Weiterbildungsprojekte in Sachsen
Antragsberechtigung?
alle im Freistaat Sachsen ansässigen und in der Weiterbildung tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts
die Veranstaltungen der Weiterbildung in eigener Verantwortung organisieren, öffentlich anbieten und durchführen
pro Träger bis zu zwei Projekte, Prämierung nur für eines davon
Rechtsstatus der sich Bewerbenden eindeutig aus Bewerbungsunterlagen erkennbar
Nachweis der Gemeinnützigkeit bei juristischen Personen des Privatrechts
Inhalt der Bewerbungen?
Die Bewerbungen haben Aussagen zu nachstehend genannten Punkten zu enthalten. Besondere Bedeutung kommt dem Innovationsgehalt zu, welcher in mindestens einem dieser Bereiche liegen soll:
Ziel
Idee und Projektinhalt (einschließlich Weiterbildungsansatz und Alleinstellungsmerkmal)
strategisches Vorgehen
Arbeitsformen und Methoden
Organisationsstruktur und Kooperationen
ökologische Nachhaltigkeit
Weiterhin werden Aussagen zu folgenden Punkten erwartet:
Barrierefreiheit
Qualitätssicherung
Transferpotential
Fortsetzbarkeit
Finanzierung
Beratung zur Bewerbung?
Es besteht die Möglichkeit der Beratung im Landesamt für Schule und Bildung, Standort Radebeul (Telefon 0351 8439-852).
Verfahren und Frist?
Bewerbungen bis zum 24. April 2023 (Ausschlussfrist)
digital im pdf-Format
Bewertung der formal zulässigen Bewerbungen durch berufene Jury
Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger durch Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Bitte beachten Sie die weiteren Kriterien der Ausschreibung inbesondere zu Inhalt und Form.
Quelle: Freistaat Sachsen / Sächsisches Amtsblat / wu