It`s your Party-cipation

16. November 2021
Förderung

Vollfinanzierung für Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen im Kontext Kinderrechte 

Mit „Party-cipation“ fördert das Deutsche Kinderhilfswerk bundesweit Bündnisse für Bildung, die im Rahmen kulturell-künstlerischer Arbeit einen Fokus auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen legen und sich mit den Kinderrechten auseinandersetzen. Ziel des Förderprogrammes „Party-cipation“ ist es, fehlende chancengerechte Zugänge zu Bildung und Kultur auszugleichen und gleichzeitig lokale Strukturen zu schaffen, die diese Leerstellen nachhaltig füllen können. 

 

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Projektideen, die

  • Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren aus finanziell oder sozial benachteiligten Familien als Zielgruppe ansprechen,

  • außerhalb des regulären Schul- und Kitabetriebs stattfinden, 

  • neu, zusätzlich und freiwillig sind,

  • sich inhaltlich mit Kinderrechten beschäftigen und

  • Teilnehmende beteiligen und sie in einem gemeinsamen Prozess über die Gestaltung des Projekts mitentscheiden lassen. 

Die Projekte stammen aus dem kulturell-künstlerischen Bereich: Bewegung und Tanz, Museum, Musik, Zirkus, Theater, Film, Litera­tur/­Lesen, Angewandte und Bildende Kunst, Erkunden und Erfahren, Spielkultur, Neue Medien und Alltagskultur.

 

Wie wird gefördert?

  • Es wird eine Vollfinanzierung angeboten (100% Förderung).

 

Welche Formate gibt es und wie erfolgt die Antragstellung?

Format 1 

(Workshop)

Antragstellung sofort und jederzeit möglich (ohne vorherige Interessenbekundung)

Eine  Anleitung zur Antragstellung erhalten Sie beim Deutschen Kinderhilfswerk.

Die Antragsstellung erfolgt über das Datenbanksystem des Bundesministeriums Kumasta.

Die Einreichung des Antrages muss mindestens 8 Wochen vor dem geplantem Projektstart erfolgen. 

In mehrmonatigen Workshops können die Teilnehmenden sich kulturell-ästhetisch betätigen und die Angebote mitgestalten.

Rahmendaten des Formates:

  • 3- bis 12-monatiger Workshop z.B. wöchentlich oder als Block (Projektlaufzeit innerhalb eines Kalenderjahres)
  • 10 bis 40 Teilnehmer/innen
  • Folgeanträge sind möglich.
  • 2.000 EUR bis 10.000 EUR Förderung
  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Teilnehmer/innen-Anzahl und Projektlaufzeit.

Format 2 

(Workshop mit Abschlussveranstaltung)

2-stufiges Antragsverfahren 

Einreichen der Interessenbekundung bis spätestens 31. Januar 2022.

Projektbeginn ab Juni 2022.

Ein Bündnis, aus mindestens drei Bündnispartnern, reicht eine Interessenbekundung (Projektskizze, Angaben zu Bündnispartnern und Zielgruppe) ein. 

Die Interessenbekundung kann jederzeit eingereicht werden: kulturmachtstark@dkhw.de .

Erst nach erfolgter Projektberatung und nach Aufforderung durch das Deutsche Kinderhilfswerk erfolgt die Antragstellung über das Datenbanksystem des Bundesministeriums Kumasta .

Planen Sie etwa zehn Wochen für das Bewerbungsverfahren bis zur Juryempfehlung ein.

 

In mehrmonatigen Workshops können die Teilnehmenden sich kulturell-ästhetisch betätigen und das Angebot mitgestalten.

Rahmendaten des Formates:

  • 3- bis 12-monatiger Workshop z. B. wöchentlich oder als Block (Projektlaufzeit innerhalb eines Kalenderjahres)
  • 10 bis 40 Teilnehmer/innen
  • An der Abschlussveranstaltung sollten mindestens 50 Anwesende teilnehmen.
  • Folgeanträge sind möglich.
  • 8.000 EUR bis 25.000 EUR Förderung 
  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Teilnehmer/innen-Anzahl und Projektlaufzeit.

Format 3 

(Festival oder Kinderstadt)

2-stufiges Antragsverfahren 

Einreichen der Interessenbekundung bis spätestens 31. Januar 2022.

Projektbeginn ab Juni 2022.

Ein Bündnis, aus mindestens drei Bündnispartnern, reicht eine Interessenbekundung (Projektskizze, Angaben zu Bündnispartnern und Zielgruppe) ein. 

Die Interessenbekundung kann jederzeit eingereicht werden: kulturmachtstark@dkhw.de .

Erst nach erfolgter Projektberatung und nach Aufforderung durch das Deutsche Kinderhilfswerk erfolgt die Antragstellung über das Datenbanksystem des Bundesministeriums Kumasta .

Planen Sie etwa zehn Wochen für das Bewerbungsverfahren bis zur Juryempfehlung ein.

Im Format Festival oder Kinderstadt können die Teilnehmenden nach mehrmonatiger Vorbereitung eine mehrtägige/mehrwöchige Aktion planen und durchführen, in der sie sich kulturell-ästhetisch betätigen. 

Rahmendaten des Formates:

  • 3- bis 12-monatiges Projekt inklusive Vorbereitung und Festival oder Kinderstadt (Projektlaufzeit innerhalb eines Kalenderjahres)
  • An der Vorbereitung beteiligen sich 10 - 40 Teilnehmer/innen.
  • An der Projektwoche sollen mindestens 50 Kinder und Jugendliche teilnehmen, idealerweise sind es um die 200 Kinder und Jugendlichen. Das Angebot sollte bei Kinderstädten mindestens eine Woche und maximal 6 Wochen stattfinden, bei Festivals mindestens 3 Tage und maximal 2 Wochen.
  • Für dieses Format bringen die Bündnispartner idealerweise bereits Erfahrungen in der Organisation und Durchführung größerer Veranstaltungen mit.
  • Folgeanträge sind möglich.
  • 20.000 EUR bis 50.000 EUR Förderung 
  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Teilnehmer/innen-Anzahl und Projektlaufzeit.

 

Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?

  • Honorare

  • Sachausgaben

    • Verbrauchsmaterial, Verpflegung, Fahrtkosten auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes (BRKG), Eintritte für Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, ggf. Mieten für Technik und Räume sowie Druck- und Gestaltung von Material zur Teilnehmer/innen-Werbung.

  • Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche in den Bündnissen.

    • Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche können bis zu einer maximalen Höhe von 5 EUR pro Zeit­stunde gefördert werden – damit werden alle entstehenden Aufwendungen für An- und Abfahrt sowie für Verpflegung abgegolten. Ehrenamtliche Kräfte übernehmen keine hauptamtlichen Aufgaben, sondern sind unterstützend tätig. Als Nach­weis für Aufwandsentschädigungen genügt die Teilnahmeliste.

 

Wer ist antragsberechtigt? 

Ein Bündnis aus mindestens drei unterschiedlichen Part­nern (Organisationen oder Institutionen):

  • alle gemeinnützigen Rechtspersonen (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbH) sowie 

  • öffentlich-rechtliche Rechtspersonen (z. B. Einrichtungen in Trägerschaft von Städten und Gemeinden, Landkreisen, Kirchengemeinden oder Zweckverbänden).

  • Öffentlich-rechtliche Körperschaften (z.B. Länder, Kreise, Kommunen, aber auch alle anderen Kör­per­schaf­ten, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts, wie Zweckverbände oder Kirchengemeinden).

Nicht-eingetragene Vereine, GbR, oder natürliche Personen können keinen Antrag stellen. Ebenso private Rechtspersonen (z. B. GmbH), die lediglich im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft stehen. Schulen und Kindertagesstätten (egal ob in öffentlicher oder in freier Trägerschaft) können ebenso aus formalen Gründen leider keine Antragsteller, sondern nur Bündnispartner sein. Ob Ämter Anträge stellen können, richtet sich nach inhaltlichen Gründen: In ihrer Eigenschaft als Amt (z. B. als Schulamt) ist keine Antragstellung möglich. Ist jedoch z. B. eine Jugendbeteiligungsstelle in einem Amt eingegliedert, ist eine Antragstellung möglich.

 

Hintergrund:
Seit 2013 fördert das BMBF mit „Kultur macht stark“ außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Das BMBF stellt hierfür von 2018 bis 2022 bis zu 250 Millionen Euro bereit, welche von 30 Programmpartnern und Initiativen mit jeweils individuellen Konzepten an lokale Bündnisse als Projektförderungen weitergegeben werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk ist Programmpartner und Förderer.

 

Weitere Informationen:

FAQ 

Förderinformationen 

Downloads 

Weg zur Förderung

 

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Leipziger Straße 116-118
10117 Berlin

fachliche Ansprechpartnerinnen:

Anne-Charlotta Dehler
Party-cipation/Kultur macht stark
E-Mail: dehler@dkhw.de
Tel.: 030 - 30 86 93-34

Anna Mettner
Party-cipation/Kultur macht stark
E-Mail: mettner@dkhw.de
Tel.: 030 - 30 86 93-43

Quelle:  Kinderrechte in Deutschland / 16.11.2021 re